Gutachten belegen von der Leyens Schummelei
Experten halten Hartz-IV-Regelsatzberechnung und Bildungspaket der Ministerin für verfassungswidrig
Erwischt: Bei der Berechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher hat das Bundesarbeitsministerium geschummelt. Wie zwei Gutachten des Rechtswissenschaftlers Johannes Münder und der Armutsforscherin Irene Becker belegen, sind die Sätze weiterhin verfassungswidrig. Damit ist klar, dass die Neuregelungen den Vorgaben aus Karlsruhe vom Februar 2010 widersprechen. Damals hatten die Richter eine transparente Berechnung des Regelsatzes und eine stärkere Förderung von armen Kindern gefordert. Laut Gutachten verstoße die Neuregelung der Bundesregierung gegen beide Vorgaben. So sei die letzte Erhöhung der Sätze um 5 auf 364 Euro »nach Kassenlage kleingerechnet« worden, kritisiert der Gutachter Johannes Münder. Demnach sei »vergessen« worden, die in verdeckter Armut lebenden Haushalte herauszurechnen. Als verdeckt Arme gelten Geringverdiener, die ihnen eigentlich zustehende Sozialleistungen nicht beantragen. Weil sie trotzdem als Referenzgruppe in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) auftauchen, drücken sie die Regelsätze, die sich aus der Stichprobe ableiten.
Vernichtende Kritik erntet Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auch für ihr Bildungspaket. Eigentlich soll das umstrittene Paket die Teilhabe von 2,5 Millionen armen Kindern sicherstellen. So können seit April dieses Jahres Zuschüsse für Vereinsmitgliedschaften, Schulessen oder Klassenfahrten beantragt werden. Das Paket gilt als Flop, weil die Leistungen kaum nachfragt werden. Schuld daran ist vor allem das komplizierte Antragsprozedere.
Die Gutachter bemängeln nun, dass Kinder aus strukturschwachen Regionen und vom Lande benachteiligt würden. Sie könnten die Leistungen aus dem Paket nur beantragen, wenn sie auch vor Ort angeboten würden. Beispiel Schulessen: Zwar können Kinder einen Zuschuss erhalten, allerdings werden in vielen Bildungseinrichtungen keine warmen Mahlzeiten angeboten.
Für DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach war am Montag alles klar: »Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind«, sagte sie in Berlin. Zudem betonte Buntenbach, dass der DGB-Rechtsschutz entsprechende Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder unterstützen werde. »Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten«, drohte Buntenbach.
Auch die LINKE plant den Gang nach Karlsruhe. Allerdings will sie dies im Rahmen einer Normenkontrollklage des Parlamentes erreichen. Dafür müsste ein Viertel der Bundestagsabgeordneten einen entsprechenden Antrag unterstützen. Somit ist die LINKE auf Grüne und SPD angewiesen. Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, bedauerte am Montag, dass sich die Sozialdemokraten bisher einer gemeinsamen Normenkontrollklage verweigert hätten. »Nun sind die Abgeordneten der SPD mit Nachdruck gefordert, endlich Stellung zu beziehen und gemeinsam mit der LINKEN eine Normenkontrollklage einzureichen«, so Kipping.
Währenddessen bestätigte das Bundesarbeitsministerium am Montag einen Bericht der »Süddeutschen Zeitung«, wonach die Regelsätze im kommenden Jahr um 10 Euro auf 374 Euro steigen werden. Das Kabinett werde die Erhöhung noch im September beschließen, hieß es aus dem Ministerium. Allerdings kommen nur Erwachsene und Kleinkinder in den Genuss einer Anhebung. Wobei die Steigerung bei Kindern bis fünf Jahre nur vier Euro im Monat betragen soll. Die Regelsätze für größere Kinder und Jugendliche stagnieren bei 251 Euro bzw. 287 Euro.
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