Achtung, Kleingedrucktes

Bundeswehr bekommt weiter Datennachschub

  • Ulrich Sander
  • Lesedauer: 2 Min.
Rund neun Millionen Wehrpflichtige wurden zwischen Juli 1956 und Juli 2011 ausgebildet. Auch die Aussetzung der Wehrpflicht führt uns nicht in antimilitaristische Vorzeiten der Republik zurück. Angesichts der Verkleinerung der Bundeswehr werden Reservisten immer wichtiger - was kaum jemand hat im Blick hat.

Wenn die in 55 Jahren Wehrpflicht zu Soldaten ausgebildeten Männer noch keine 60 Jahre alt sind, gelten sie als Reservisten. Sie können wieder zur Truppe geholt werden. Die »Altgedienten« sollten den Kriegsdienst verweigern, wenn sie der Gefahr eines Kriegseinsatzes entgehen wollen.

Und auch die Jugend, die männliche wie weibliche, sei auf der Hut. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Alter sind, das man bis zum 1. Juli 2011 das »Wehrpflichtigenalter« nannte, sollten unbedingt bei den kommunalen Meldebehörden die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr-Wehrerfassung untersagen. Diese erfolgt nämlich automatisch, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.

Die Bundeswehr bedient sich der Daten, um dann unter den Jahrgängen ab 1992 Wehrdienstleistende anzuheuern. Es wird zwar versprochen, die Daten nur für ein einmaliges Werbeschreiben zu verwenden und dann zu vernichten. Wer?s glaubt wird selig! Die Daten können der Bundeswehr zur Verfügung stehen, wenn die Aussetzung der Wehrpflicht wieder beendet wird. Dann kann es mit dem militärischen Zwangsdienst wieder losgehen.

Solche unscheinbaren Meldungen, wie sie beispielsweise auf Homepage der Stadt Eschweiler stehen, werden leicht übersehen: »Die Meldebehörden sind nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes in der neuen Fassung dazu verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung nachfolgend genannte Daten zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu übermitteln, wenn die Betroffenen dem nicht zuvor gegenüber der Meldebehörde widersprochen haben: 1. Familienname, 2. Vorname(n), 3. gegenwärtige Anschrift. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Meldebehörden jährlich zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Nach Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung sind diese zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen.« Auch in Militärdingen lohnt es sich also, das Kleingedruckte zu beachten.

Ulrich Sander ist Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

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