Sachsens langer Arm
Hausdurchsuchungen in Berlin / Immunität von André Hahn aufgehoben
Proteste Dresden 2010: Mit den Stimmen von CDU, FDP und der rechtsextremen NPD hat der sächsische Landtag am späten Mittwochabend die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, André Hahn, aufgehoben. Und damit der Dresdner Staatsanwaltschaft den Weg freigemacht, Hahn wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz anzuklagen. Der Vorwurf: »Rädelsführerschaft« bei den erfolgreichen Blockaden des Naziaufmarschs im Februar 2010.
In einer Rede legte Hahn noch einmal ausführlich den Sachverhalt aus seiner Sicht dar und forderte die Abgeordneten auf, dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zuzustimmen. »Was meine Person anbelangt, so habe ich nachweisbar keine Straftat begangen, und zum anderen steht im vorliegenden Fall auch noch der dringende Verdacht einer missbräuchlichen Strafverfolgung im Raum. Und genau davor soll ein Abgeordneter, soll ein gewählter Volksvertreter durch die Immunität geschützt werden«, so Hahn. Zudem zeigte er sich von der Richtigkeit der Anti-Nazi-Proteste überzeugt: »Und ich bleibe ausdrücklich dabei: Es war und es ist richtig, sich gegen derartige Aufmärsche mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen!«
Protest gegen die Entscheidung kam am Donnerstag auch von der LINKEN-Spitze. Bundesgeschäftsführerin Caren Lay erklärte: »Die Landtagsmehrheit ignoriert den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, der längst in einem Gutachten festgestellt hat, dass es keine rechtliche Grundlage für die Verfahren gegen die Dresdner Demonstranten gibt.«
Durchsuchungen in Berlin
Proteste Dresden 2011: Am frühen Donnerstagmorgen durchsuchten Berliner und sächsische Polizisten unter Anwesenheit eines Dresdner Staatsanwalts zwei Wohnungen in Berlin, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte.
Laut Aussage des Bündnisses »Dresden - Nazifrei!« sollen bei der Aktion allerdings in einem Haus »alle Wohnungen durchsucht« worden sein, »obwohl die zwei Betreffenden im Hinterhaus des Objektes gemeldet sind«. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft wird den Betroffenen unter anderem »besonders schwerer Landfriedensbruch« im Verlauf der Demonstrationen gegen den diesjährigen Naziaufmarsch am 19. Februar vorgeworfen.
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