Auslieferung von Assange möglich
Wikileaks-Gründer scheiterte vor Gericht
London (dpa/nd). Wikileaks-Gründer Julian Assange ist im Kampf gegen seine Auslieferung von Großbritannien an Schweden erneut vor Gericht gescheitert. Der Londoner High Court bestätigte am Mittwoch ein erstinstanzliches Urteil. Assange hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er binnen 14 Tagen schriftlich einreichen. Der 40-Jährige selbst ließ die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen. Reporterfragen vor dem Gerichtssaal beantwortete er nicht.
Sein schwedischer Anwalt Björn Hurtig sagte in Stockholm, Assange sei während seines Aufenthaltes in Schweden jederzeit zu Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft bereit gewesen. »Das Ganze ist übertrieben«, sagte Hurtig. Der Anwalt der beiden schwedischen Frauen, die im Zentrum der Anschuldigungen gegen Assange stehen, Claes Borgström, geht von einer Verzögerung von bis zu einem Jahr aus, sollte einem weiteren Berufungsantrag stattgegeben werden.
Um ein weiteres Verfahren beim Supreme Court zu erzwingen, müsste es Assange und seinen Anwälten allerdings gelingen, den Fall als »grundsätzliches Rechtsproblem« für Großbritannien darzustellen. Sollte die Berufung abgelehnt werden, müsste Assange innerhalb von zehn Tagen ausgeliefert werden.
Schweden wirft dem Internet-Enthüller vor, in dem skandinavischen Land im August 2010 sexuelle Gewalt gegen zwei Frauen ausgeübt zu haben. Assange widerstrebt der Auslieferung, weil der EU-weite Haftbefehl nur erwirkt worden sei, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Eine Anklage liegt nicht vor. Außerdem fürchte er eine Auslieferung in die USA und eine dortige Anklage wegen der Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen auf der Plattform Wikileaks.
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