Durchsucht

Josef Ackermann - der Deutsche-Bank-Chef bekam Besuch von der Staatsanwaltschaft

Hat Josef Ackermann als Zeuge versuchten Prozessbetrug begangen? Die Staatsanwaltschaft München hegt beim Kirch-Prozess offenbar diesen Verdacht. Jedenfalls ließ sie in der vergangenen Woche die Büroräume des scheidenden Deutsche-Bank-Chefs und weiterer Topmanager durchsuchen. Den Anwälten der Großbank geht dies zu weit: Sie wirft jetzt der Staatsanwaltschaft sowie dem Gericht Mauscheleien vor und stellte am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Das Verfahren wurde unterbrochen; die als Zeugin geladene Verlegerin Friede Springer durfte unverrichteter Dinge nach Hause fahren.

Ackermann hat bereits reichlich Erfahrungen mit der Justiz gesammelt - mit unterschiedlichem Ausgang. Beim Prozess um die Übernahme Mannesmanns durch den Mobilfunkkonzern Vodafone (2004-2006) wurde dem gebürtigen Schweizer von der Staatsanwaltschaft Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Das Verfahren gegen die prominenten Angeklagten wurde nach Freispruch und Aufhebung durch den Bundesgerichtshof gegen Geldauflage eingestellt. Zahlreiche weitere Klagen drehen sich zwar nicht um die Person Ackermann, dafür aber um das Geschäftsgebaren der Großbank unter seiner Führung. In den USA sind Milliardenklagen wegen dubioser Hypothekengeschäfte anhängig. In Deutschland gab es juristische Niederlagen wegen Zinswetten mit Kommunen und Stadtwerken, zahlreiche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Wegen finanzieller Risiken aus Rechtsstreitigkeiten hat die Großbank hohe Rückstellungen gebildet.

Im Leo-Kirch-Prozess ist das Risiko kaum bezifferbar. Der inzwischen verstorbene Medienmogul hatte die Deutsche Bank verklagt, weil, so sein Vorwurf, Vorstandssprecher Rolf-E. Breuer die Pleite seines Firmenimperiums Anfang 2002 durch abwertende Äußerungen über Kirchs Kreditwürdigkeit herbeigeführt habe. Ackermann gehörte seinerzeit bereits als Leiter des Großkundengeschäfts dem Vorstand der Großbank an. In seiner Zeugenaussage Mitte Mai gab es aus Sicht des Gerichts Widersprüche zu früheren Äußerungen des 63-Jährigen.


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