Besteuerung von Renten wird beendet

Bundesrat will Regelung für NS-Opfer beschließen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (AFP/nd). Die Besteuerung von Rentenleistungen für NS-Opfer durch den deutschen Staat wird demnächst beendet. Der Bundesrat soll am Freitag eine entsprechende und vom Bundestag bereits beschlossene Regelung verabschieden, wie das Bundesfinanzministerium am Montag mitteilte. Er gehe davon aus, dass das Problem dann »nicht mehr existieren wird«, sagte Ministeriumssprecher Martin Kotthaus.

Nach seinen Angaben sind rund 25 000 Menschen von dem »Spezialfall« betroffen: Sie hätten als Verfolgte des NS-Regimes eine Kompensation für erlittene Nachteile bei der Alterssicherung bekommen, diese sei als Rente ausbezahlt worden. Gemäß einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005 wurden diese Zahlungen - auch bei Beziehern mit Wohnsitz im Ausland - besteuert. Gemäß der anstehenden Gesetzesänderung soll nun genau diese Personengruppe rückwirkend aus der Rentenbesteuerung genommen werden. Kotthaus betonte, dass die Auszahlung von Wiedergutmachungsleistungen aus dem Topf der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« für ehemalige NS-Zwangsarbeiter steuerfrei gewesen sei.

Die belgische Presse hatte am Wochenende über dutzende Fälle berichtete, in denen sich ehemalige NS-Zwangsarbeiter über Aufforderungen deutscher Behörden beschwerten, rückwirkend Steuern auf ihre seit 2005 erhaltenen Renten zu zahlen. Der belgische Finanzminister Didier Reynders nannte die Nachzahlungsforderungen aus Deutschland nach Angaben der Agentur Belga »moralisch unhaltbar« und »schockierend«. Tausende Belgier gehörten zu den mehr als 13 Millionen Menschen, die unter den Nazis Zwangsarbeit leisten mussten.

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