Keine Rechtfertigung

Kommentar von Fabian Lambeck

  • Lesedauer: 1 Min.

Rechtfertigt eine Notlage die Aussetzung parlamentarischer Kontrolle? Die Karlsruher Richter äußerten gestern sehr vernehmlich ihre diesbezüglichen Bedenken. Anlass zur Sorge gibt das neunköpfige Geheimgremium des Bundestages, das an Stelle des Parlamentes über Hilfen aus dem EFSF-Fonds entscheiden soll. In einer Eilentscheidung hatte Karlsruhe bereits im Oktober sein vorläufiges Veto eingelegt. Derzeit darf das Sondergremium nicht tagen. Zu Recht! Lediglich neun Abgeordnete - zumindest auf Regierungsseite handverlesen - sollen im Ernstfall über Summen entscheiden, die jenseits der 200-Milliarden-Grenze liegen. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr umfasst rund 306 Milliarden Euro - ein gewaltiges Missverhältnis. Es geht hier schlicht und ergreifend um das Haushaltsrecht des Bundestages und damit um die von der Verfassung garantierte Hoheit des Parlaments über die Verwendung von Steuergeldern.

Die Karlsruher Richter um Präsident Andreas Voßkuhle taten gestern gut daran, sich der Argumentation der Bundesregierung nicht anzuschließen. Eine wie auch immer gelagerte finanzielle Notlage rechtfertigt nicht die Suspendierung grundlegender parlamentarischer Rechte. Bleibt zu hoffen, dass Karlsruhe seinen Zweifeln eine Entscheidung folgen lässt, die diese Rechte vor dem Zugriff paranoider Finanzpolitiker schützt.

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