Das Jahr des Biergartens

Eine bayerische Institution wird 200 Jahre alt - das Jubiläum soll groß begangen werden

  • Lesedauer: 2 Min.
Ein kühles Bier unter Kastanien gehört in Bayern zur Lebensart. Die Geburtsurkunde der Biergärten war ein königliches Reskript von 1812.

München (dpa/nd). München und Oberbayern feiern in diesem Jahr den 200. Jahrestag des Biergartens. Am 4. Januar 1812 hatte König Max I. den Brauern erlaubt, über ihren Bierkellern Bier auszuschenken.

»Das war die Geburtsstunde einer großen Kultur, eines Lebensgefühls«, sagt Münchens Tourismuschefin Gabriele Weishäupl. Bier in München sei Teil der Tradition, des Brauchtums und der Lebensfreude. »Die Brotzeit bringt einen ins Gespräch mit anderen Menschen - auch mit Migrationshintergrund. Ob aus New York oder Wanne-Eickel«, meint der Regierungspräsident von Oberbayern, Christoph Hillenbrand und spricht von einem »sympathischen Jubiläum«.

Dieses Jubiläum wollen Weishäupl und Hillenbrand zum Anlass für eine große internationale Werbekampagne nehmen. Die »New York Times« habe bereits angefragt und auch die »Times« aus London, sagte Weishäupl. Mit dem Biergarten wollen sich München und Oberbayern auch im März auf der Internationalen Tourismusmesse ITB präsentieren.

Im königlichen Reskript von 1812 hieß es: »Es ist den Bierbrauern gestattet, auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen, und ihre Gäste dortselbst mit Bier und Brod zu bedienen. Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.«

Damit wurde die bayerische Biergartentradition geboren, die es Besuchern auch heute noch erlaubt, ihre eigene Brotzeit mit in die - wie Hillenbrand sie nennt - »bayerischen Paradiese« unter Kastanien mitzubringen. Das Mitbringen von Speisen ist inzwischen verbrieftes Recht: Einen Biergarten kennzeichne die Möglichkeit, »dort auch die mitgebrachte eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können«, legt die Biergartenverordnung von 1999 fest. Sogar vor den Oktoberfest-Zelten ist das Recht auf die eigene Brotzeit garantiert. Weil einige Wirte versucht hatten, die Gäste zu einer Bestellung zu nötigen, schreibe die Stadt die »Biergartenfreiheit« seit 2007 in den Wiesn-Verträgen fest, sagt Weishäupl. »Letztlich ist die Wiesn der größte Biergarten Münchens.« Alle Zelte zusammen bieten fast 30 000 Plätze.

Um das Bier den Sommer über genießbar zu halten, mussten die Brauer in früheren Zeiten viel auf sich nehmen, erklärt Weishäupl. Am Anfang jeder Biergartensaison stand das Eisschneiden, mit dem die Tourismuschefin in dieser Woche auch die Jubiläumssaison einläutete.

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