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Große Aufregung - kleiner Nutzen

  • Bernd Schlömer
  • Lesedauer: 3 Min.
Bernd Schlömer ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei.
Bernd Schlömer ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

»Im Interesse der Sicherheit der Bürger...«. Es sind immer die gleichen Argumentationslinien, die im Kontext der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung von den Befürwortern der anlasslosen Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten des Telefon- und Internetverkehrs vorgetragen werden. In der überwiegend sehr emotional geführten Kontroverse, die durch das Verstreichen der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am 27. Dezember 2011 neuen Anschub erhalten hat, wird jedoch kaum auf den kriminalistischen Nutzen der Speicherung von Kommunikationsdaten eingegangen. Die kriminologisch-kriminalistische Befundlage über den möglichen Erfolg der Datenspeicherung ist dünn, in Teilen gar nicht vorhanden.

Zuletzt hatte am 2. August 2011 eine Anfrage an den Deutschen Bundestag keine neuen Hinweise auf die Effektivität und die Effizienz der Vorratsdatenspeicherung geben können. Auf die Frage, wie viele Straftaten mit Internetbezug im Zeitraum 2008 bis 2010 begangen wurden, antwortete die Bundesregierung, dass erst seit dem Jahr 2010 Straftaten mit dem »Tatmittel Internet« flächendeckend und systematisch erfasst würden. Demnach seien laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von vor zwei Jahren 246 607 so zu bezeichnende Fälle registriert worden. Im Jahr zuvor wurden 206 909 Fälle in 15 Bundesländern gezählt, im Jahr 2008 waren es in den 15 erfassten Bundesländern 167 451 Fälle. Keine Auskunft konnte die Bundesregierung jedoch darüber geben, wie viele Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten, nur weil es am Einsatz des Instrumentariums der Vorratsdatenspeicherung gefehlt habe.

In kriminologischer Hinsicht können die Zahlenwerke der PKS keine Aussagen über den Erfolg der Verbrechensbekämpfung im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen; sie erlauben noch nicht einmal eine Aussage über das Gesamtaufkommen von Vergehen und Verbrechen mit dem Tatmittel Internet. Die PKS erfasst lediglich die von der Polizei registrierten Strafanzeigen. Die Statistik dokumentiert somit das Anzeigenverhalten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Diejenigen Straftaten, die unentdeckt oder gar nicht angezeigt werden, sind nicht in der PKS enthalten.

Weiter wird es auch dem in der polizeilichen Verbrechensbekämpfung unkundigen Laien nicht verwundern, dass nicht jeder Fall, in dem das Mittel der Vorratsdatenspeicherung Eingang finden soll, auch automatisch zur Lösung gebracht werden kann. Die bekannten Ermittlungspannen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Raster-Fahndung bei der Schleyer-Entführung oder dem fehlerhaften DNA-Befund im Heilbronner Polizistenmord belegen, dass nicht jeder methodisch-technologische Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung zugleich ein Erfolgsgarant der Aufklärung sein muss.

Aus der empirischen Forschung ist zudem bekannt, dass sich polizeiliche Maßnahmen zwar nach einem ersten Lösungsangriff zu einem sehr großen Teil auf die systematische und objektivierbare Ermittlung vielfältiger Spuren richten; hierunter würde auch die Vorratsdatenspeicherung fallen. In einem zweiten Schritt hingegen bemühen sich die Ermittlungsbehörden, jede objektive Spurenlage in eine sprachliche Darstellung zu bringen - und damit in eine subjektive Form, in der unter Umständen falsche Deutung und Interpretation Eingang finden. Hinzu kommen drittens Zeugen- und Aussagenbeweismittel, die darauf abzielen, jede Spur sehr gründlich zu überprüfen.

Die Aufklärung von Straftaten ergibt sich insofern in der Regel nicht durch eine gute und gründliche Analyse von Kommunikationsdaten, sondern die erfolgreiche polizeiliche Ermittlung ist das Ergebnis einer möglichst weiten und vorurteilsfreien Vorstellungskraft - diese ist allerdings durch den »Faktor Mensch« nicht immer gegeben: Ein falsches Resumee oder ungenaue Zeugenaussagen können in die Irre führen. Dieses kann das Instrument der Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern. Schließlich werden auch die potenziellen Straftäter Umgehungsweisen finden, die die scheinbar »objektiven« Befunde aus der Speicherung von Kommunikationsdaten nutzlos machen.

Unabhängig von dem Erfolg oder dem Misserfolg bei der Verbrechensbekämpfung sind jedoch die grundlegenden Argumente zu nennen, die gegen den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung sprechen: Die anlasslose Speicherung von persönlichen Daten verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern von Kommunikationsdaten würde nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern führen. Es wird im Gegenteil zu einer respektablen Erhöhung der Verdächtigen-Statistik beitragen: 80 Millionen Personen jedes Jahr.

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