Lärmgutachten für Schönefeld unter Verschluss
Pressetermin des Umweltbundesamtes abgesagt
Berlin (nd-Fritsche). Das Gutachten des Umweltbundesamtes zum Lärm am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld bleibt zumindest vorläufig unter Verschluss. Eine für Dienstag anberaumte Pressekonferenz wurde kurzfristig abgesagt. Es war aber bereits durchgesickert, das Gutachten empfehle ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, was gegen die Absichten der Flughafengesellschafter steht. Gesellschafter sind der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg.
»Offensichtlich ist dem Umweltbundesamt ein Maulkorb verpasst worden«, mutmaßte die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Grüne). Diese Reaktion der Bundesregierung sei skandalös. Ein Nachflugverbot, das dem Schutz der Bevölkerung diene, dürfe nicht der Staatsräson geopfert werden.
Es sei »eine Unverschämtheit, dass das Verkehrsministerium dem Umweltbundesamt de facto untersagt«, das Lärmgutachten öffentlich vorzustellen, findet Linksfraktionschef Gregor Gysi. Offenkundig sollten die dem Verkehrsministerium nicht genehmen Ergebnisse unterdrückt werden, damit sie keinen Einfluss auf die Festlegung von Flugrouten und auf den Flugbetrieb haben, meinte Gysi. Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr müsste sich bei einem stadtnahen Airport eigentlich »von selbst verstehen«. Gerade weil es um den Standort Schönefeld zehntausende Anwohner und außerdem Krankenhäuser, Kindergärten und Seniorenheime gebe, müsse der Flugbetrieb gesundheitsschonend organisiert werden. Das Lärmgutachten weise den Weg. Es sei ein Signal der Vernunft, das Bund, Berlin und Brandenburg »nicht überhören dürfen«, erklärte Gysi.
Die Empfehlungen des Umweltbundesamts sind nicht bindend. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung muss sie nicht beachten, wenn es die Flugrouten endgültig festlegt. Der neue Hauptstadtflughafen »Willy Brandt« soll am 3. Juni eröffnet werden.
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