Kampf vor Gericht entschieden
Hitlers Machwerk
Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers »Mein Kampf« verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee »die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus »Mein Kampf« verboten«, wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch hieß.
McGee, der seiner Wochenzeitung »Zeitungszeugen« Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, Auszüge aus dem Hitler-Buch nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft. Am heutigen Donnerstag sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen - nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. .
Nur der zugehörige Kommentar solle lesbar sein, die Originalpassagen aus dem Buch nicht, schreibt McGee in einem Brief an seine Kunden. McGee will damit verhindern, dass das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an dem Buch hält, die Exemplare am Kiosk beschlagnahmt. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern und ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, befürchtet Profitgier als Motivation für das Projekt. dpa
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