Keine verkürzten Kündigungsfristen
Partnerschaftsvermittlung im Internet
Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts München vom 5. Mai 2011 (Az. 172 C 28687/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Etwas anderes gelte nur bei klassischen Partnerschaftsvermittlungen, aufgrund des persönlichen Kontaktes zwischen Vermittler und Kunden sowie des daraus entstehenden Vertrauensverhältnisses.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Münchner Anfang 2010 bei einer Internetagentur regis-trieren lassen, die ihren Nutzern Hilfestellung bei der Suche nach einem Lebenspartner anbot. Der Mann wählt eine dreimonatige Mitgliedschaft, die sich automatisch um sechs Monate verlängert, sollte sie nicht vier Wochen vor Ablauf der drei Monate gekündigt werden.
Er nutzt diese Onlineplattform auch und kündigt diese aber doch kurz vor Ablauf der drei Monate. Die Internetbetreiberin akzeptiert die Kündigung aber nur zum Ablauf der weiteren sechs Monate und verlangt noch 299 Euro von ihrem Kunden. Dieser verweigert die Zahlung mit der Begründung, es handle sich hier um eine Partnerschaftsvermittlung und damit um ein Dienstverhältnis mit besonderer Vertrauensstellung. Dies sei stets kündbar.
Die Richterin gab jedoch der Internetagentur Recht. Dem klagenden Mann stehe kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Klassische Partnervermittlungen, also solche, bei denen eine Partnerschaftsvermittlung auf Grundlage eines persönlichen Kundenkontaktes ein Profil erstelle und im Anschluss Partnerschaftsvorschläge unterbreitet, seien sogenannte »Dienste höherer Art« und können jederzeit gekündigt werden. Denn bei einer solchen Partnersuche gäbe es einen persönlichen Kontakt zwischen dem Vermittler und dem Kunden. In dessen Rahmen werde äußerste Diskretion und ein hohes Maß an Taktgefühl verlangt.
Für Onlineplattformen mit Partnerschaftsvermittlung gelte dies jedoch nicht. Es fehle gerade an dem besonderen Maß an persönlichem Vertrauen zwischen den Vertragspartnern. So gäbe es keinen persönlichen Kontakt und die Leistungen solcher Plattformen basieren auf mathematischen Algorithmen und würden vollautomatisch geschehen. Am anderen Ende sitze eben kein Berater.
Deshalb sei diese Situation auch nicht vergleichbar mit den klassischen Anwendungsfällen der Dienste höherer Art, wie beispielsweise die Beziehung zwischen Arzt und Patient oder Anwalt und Mandant.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.