Mehr Bewegung für Flüchtlinge

Baden-Württemberg lockert Residenzpflicht / Reformen auch in anderen Bundesländern

Baden-Württemberg lockert die Residenzpflicht für Asylbeweber und Geduldete. Wie andere Bundesländer zuvor auch. Doch es gibt Ausnahmen.

Vor wenigen Tagen erst hat das südwestliche Bundesland in punkto Flüchtlingspolitik negativ auf sich aufmerksam gemacht. Der vorläufige Abschiebestopp von Roma nach Kosovo wird dort nämlich aufgehoben. Man könnte den Eindruck haben, die rot-grüne Landesregierung versucht, diesen Fauxpas wettzumachen. Denn jetzt verkündeten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Reinhold Gall (SPD), die Residenzpflicht für Asylbewerber werde gelockert. Eine entsprechende Verordnung wurde am Dienstag beschlossen.

Die Residenzpflicht ist im Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz geregelt und schreibt Asylsuchenden und Geduldeten vor, eine »Verlassenserlaubnis« einzuholen, wenn sie den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen wollen. Verstößt ein Flüchtling gegen diese in der Europäischen Union einmalige Gesetzeslage, kann das negative Folgen für den Aufenthaltsstatus haben, so Marei Peltzer von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl gegenüber »nd«.

Die Lockerung in Baden-Württemberg ist an zwei Bedingungen geknüpft. Sie gilt nur für Flüchtlinge, die nicht mehr in der Landesaufnahmestelle untergebracht sind. Dort stellen Schutzsuchende ihren Asylantrag und bleiben zwischen sechs und zwölf Wochen, wie das Regierungspräsidium in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte. Außerdem darf der Schutzsuchende nicht gegen die sogenannte Mitwirkungspflicht verstoßen. Etwa 6000 Menschen, die im Südwesten Zuflucht gesucht haben, nutzt die Lockerung.

Baden-Würtemberg befindet sich mit dieser Maßnahme im Trend. Davor haben bereits andere Länder die Residenzpflicht reformiert. Zum Teil ist sie de facto abgeschafft, zum Teil aber auch nur auf Regierungsbezirke oder Aufenthaltszonen ausgedehnt worden. Weitgehend aufgehoben wurde sie zum Beispiel in Brandenburg. Seit 2010 können sich die meisten Betroffenen frei im Land bewegen und - wenn sie eine sogenannte Dauererlaubnis haben - auch nach Berlin reisen. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Verordnung beschlossen, die es Asylbewerbern ermöglicht, sich »vorübergehend generell erlaubnisfrei«, wie es von offizieller Seite heißt, im Land zu bewegen. Eine ähnliche Regelung gilt im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt.

In Niedersachsen können sich Flüchtlinge voraussichtlich ab nächstem Monat frei bewegen. Eine entsprechende Verordnung wurde beschlossen. Nach dem Vorbild von Berlin und Brandenburg sollen Reisen von Flüchtlingen nach Bremen ermöglicht werden. Das soll in einer gemeinsamen Kabinettssitzung beider Regierungen am 21. Februar beschlossen werden. Hamburg will sich diesem Vorstoß nicht anschließen. Einer Freigabe der Residenzpflicht stehe man skeptisch gegenüber, heißt es in der Hansestadt.

Selbst im stockkonservativen Bayern wurde eine neue Regelung verabschiedet. Demnach dürfen Asylbewerber sich in einem der sieben Regierungsbezirke bewegen statt nur in einem der 73 Landkreise. Und in Hessen ist die Residenzpflicht auf Regierungsbezirke ausgedehnt, bei Geduldeten kann sie jedoch auf Landkreise beschränkt werden.

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