Kartellamt soll Kassen stärker kontrollieren
Gesundheitsministerium erarbeitet Gesetzentwurf
Berlin (AFP/nd). Gesetzliche Krankenkassen sollen stärker als bisher unter das Wettbewerbsrecht fallen und vom Bundeskartellamt beaufsichtigt werden. Das sehe ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, der mit der derzeit beratenen Reform des Wettbewerbsrechts verabschiedet werden soll, berichtete die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«.
Die Regierung reagiere damit auf einen Beschluss des hessischen Landessozialgerichts vom September 2011, das eine Kontrollbefugnis des Bundeskartellamts bestritten hatte. Das Kartellamt hatte daraufhin Prüfungen unter anderem von Kassenfusionen eingestellt. Die nun geplante gesetzliche Klarstellung solle der Wettbewerbsaufsicht wieder Zugriff auf die Krankenkassen verschaffen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Demnach soll die Kartellbehörde nicht nur darauf achten, dass die Kassen ihre Marktmacht - etwa bei Rabattverträgen - gegenüber den Arzneimittelherstellern nicht missbräuchlich anwenden, sondern auch Kassenfusionen auf wettbewerbsschädliche Wirkungen untersuchen.
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