Hausverbot wegen Abschiebeprotest
Grundrechtereport konstatiert Beschränkungen der Versammlungsfreiheit
»Der Graben zwischen den Menschenrechtsversprechen und dem Alltag vieler Menschen kann auch in Deutschland durchaus breit sein«, stellte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) fest, die gestern in Karlsruhe den Grundrechtereport präsentierte. Dieser sogenannte alternative Verfassungsschutzbericht wird jährlich von Bürgerrechtsorganisationen wie dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Humanistischen Union herausgegeben. Er schildert den Zustand der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.
Däubler-Gmelin legte den Schwerpunkt auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, ohne die sich auch die Freiheitsrechte nicht entfalten können. Sie wahrzunehmen verlange ein gewisses Maß sozialer Sicherheit. So kollidiere das Gebot der Hartz-IV-Gesetze, jede Arbeit anzunehmen, mit dem Verbot der Zwangsarbeit im Grundgesetz.
Aus dem Report zitierte Däubler-Gmelin, dass eine 87 Jahre alte Frau als Notfall ins Krankenhaus kam und dort trotz ärztlicher Bemühungen starb. Die Krankenkasse verweigerte die Kostenerstattung mit dem Argument, man habe medizinisch nichts mehr für sie tun können. Das Sozialgericht Hannover, vom Krankenhausträger eingeschaltet, bezeichnete diese Haltung als »kalte Euthanasie«. Allein in Bayern lägen 1400 Fälle vor, in denen Krankenhausträger vor einem ähnlichen Hintergrund gegen Kassen klagen mussten. Däubler-Gmelin warnte vor der »schleichenden Ökonomisierung« des Gesundheitssystems.
Mitherausgeber Ulrich Engelfried, Richter am Amtsgericht Hamburg, erklärte, im Asyl- und Sozialrecht mutierten die Leistungsträger vielfach zu »Leistungsverweigerungsverwaltern«.
Breiten Raum nehmen im Report die Themen Freiheit im Netz, informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsrecht ein. Für 2011 wird von schwerwiegenden Beschränkungen der Versammlungsfreiheit berichtet, etwa durch Videoüberwachung mit Polizeidrohnen oder durch die Erfassung von Handydaten durch Funkzellenabfrage. So wurden in Dresden im Umfeld des Protestes gegen die Neonazi-Demonstration am 19. Februar 2011 über eine Million Handydaten erfasst, darunter auch Daten Unbeteiligter. Wer im Umfeld einer Versammlung nicht in eine Rasterung der Mobilfunkteilnehmer geraten wolle, müsse fernbleiben oder das Handy ausschalten und damit auf das Recht auf Telekommunikationsfreiheit verzichten, monierten die Bürgerrechtler. Versammlungsfreiheit heiße aber auch, sich angstfrei dazu entschließen zu können. Als Betroffene berichtete Julia Kümmel vom Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main. Weil sie Piloten und Fluggäste über bevorstehende Abschiebungen informierte, erteilte ihr die Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport Hausverbot, das von mehreren Gerichten bestätigt wurde. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte sie schließlich Erfolg.
Das Thema Versammlungsfreiheit bleibt laut Ulrich Engelfried auch im Folgebericht 2013 präsent. Die Versammlungsverbote gegen die Blockupy-Demonstration in Frankfurt am Main zeigten die Tendenz staatlicher Stellen, Menschen und Grundrechte zu ignorieren und aggressiv zu hintertreiben.
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