»Da läuft was nicht ordentlich«

LINKE und Grüne haben Bedenken gegen die private Organisation der Organtransplantation

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 2 Min.
Vehemente Kritik am Gesetzentwurf über neue Modalitäten in der Organspende kommt aus der LINKEN. Ihre Abgeordneten verweigerten ebenso wie Mandatsträger von Bündnis 90/Die Grünen dem ebenfalls gestern zur Abstimmung gestellten Änderungsantrag zum Transplantationsgesetz ihre Gefolgschaft.

Den Plänen der Bundesregierung zur Qualitätssicherung bei der Transplantation wollen Grüne und LINKE nicht zustimmen. Sie trauen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nicht mehr, die in der Vergangenheit mit dem Verdacht der Vetternwirtschaft und mit Unregelmäßigkeiten bei der Organentnahme in die Schlagzeilen geraten war, und fordern mehr Transparenz. Die Linkspartei lehnte den Gesetzentwurf ab. Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit der Gesetzesänderung soll die EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Organspende umgesetzt werden. Sie stärkt die Rolle der Stiftung Deutsche Organtransplantation. Elisabeth Scharfenberg von den Grünen stellt diese private Stiftung infrage. Martina Bunge von der LINKEN schlägt für die Koordination der Organtransplantation eine öffentliche Behörde vor. Beide Parteien kritisieren zudem einen Passus im Gesetzentwurf, der erlaubt, personenbezogene Daten für Forschungsvorhaben an Dritte weiterzugeben.

Einem Änderungsantrag für die Regelungen zur Organspende, den eine Gruppe von 23 Abgeordneten der Linksparteifraktion gestellt hatte, war kein Erfolg beschieden. Darin ging es vor allem darum, die Speicherung der Organspendeerklärung der Versicherten auf der elektronischen Krankenkassenkarte und das Zugriffsrecht von Krankenkassen- oder Callcentermitarbeitern darauf zu verhindern. Kathrin Vogler von der LINKEN befürchtet, dass damit Manipulationen Tür und Tor geöffnet werde. »Ich habe den Eindruck«, erklärt sie gegenüber »nd«, »dass damit Akzeptanzwerbung für die e-card betrieben werden soll«. Außerdem bestünde die Gefahr, dass diese Daten auf zentralen Servern gespeichert würden, die man nicht unter Kontrolle habe. Ein weiteres Argument gegen die Verknüpfung von e-card und Organspendeerklärung sei, dass dies für die Versicherten der privaten Krankenkassen nicht gelte, da diese sich nicht am Chipkartenprojekt beteiligten. Und europäisch gedacht sei das auch nicht, denn die e-card könne man nur in Deutschland lesen, während der bisherige Organspendeausweis in ganz Europa verständlich sei.

Diese Einwände, so Vogler, hätte man im Parlament ebenso diskutieren müssen wie die unakzeptable Intransparenz der Organvergabe bei der DGO. Man müsse zwangsläufig zu dem Schluss kommen, »da läuft was nicht ordentlich« und die Verantwortlichen befürchteten, eine öffentliche Diskussion darüber könnte die Anzahl der Organspender noch weiter herabsinken lassen.

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