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Klarstellung

Bernd Kammer über Prioritäten beim Flughafenbau

  • Lesedauer: 1 Min.

Beim Lärmschutz für die Anwohner des Skandalflughafens in Schönefeld wird weiter getrickst, was das Zeug hält. Hatte die Brandenburger Landesregierung bisher betont, in Sachen Lärmschutz gebe es gar nichts klarzustellen, will sie nun dem »Klarstellungsantrag« der Flughafengesellschaft nachgeben und das Planfeststellungsverfahren neu aufrollen.

Das Ziel der Flughafengesellschaft ist klar: Sie will das geltende Lärmschutzniveau absenken. Während der Planfeststellungsbeschluss - die Baugenehmigung für den Flughafen - besagt, dass tagsüber in den Wohnräumen ein Maximalpegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden darf, hält die Flughafengesellschaft eine Überschreitung der Höchstgrenze sechs Mal täglich für zulässig, obwohl es laut Bundesverwaltungsgericht keinen Raum für eine Deutung gebe.

Für den Flughafen geht es in dieser Frage um viel Geld. Mindestens 250 Millionen Euro mehr als bisher veranschlagt wird der Schallschutz kosten, wenn der bisherigen Rechtslage entsprochen wird. Er riskiert dafür sogar, dass der Eröffnungstermin erneut verschoben werden muss, weil das Verfahren mindestens ein Jahr dauert und den Anwohnern neue Klagemöglichkeiten eröffnet. Denn für sie geht es um ihre Gesundheit. Die Eigentümer des Flughafens - Berlin, Brandenburg und der Bund - sollten gegenüber dem Flughafen deshalb endlich klarstellen, was Priorität hat.

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