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Bleiberecht für georgische Familie

Härtefallkommission schaltete sich sein

  • Lesedauer: 1 Min.

Wittenberg/Magdeburg (epd). Eine von der Abschiebung bedrohten Georgierin aus Wittenberg darf mit ihren Kindern in Sachsen-Anhalt bleiben. Dem Antrag der Härtefallkommission des Landes auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sei entsprochen worden, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Donnerstag in Magdeburg. Zuvor hatte die Kommission für die ausreisepflichtige Georgierin und ihre sieben und neun Jahre alten Töchter ein Härtefallersuchen beschlossen. Der gewaltsame Tod des georgischen Ehemannes 2009 hatte überregional für Aufsehen gesorgt.

Der Mann war mit lebensgefährlichen Brandverletzungen im Asylbewerberheim Möhlau bei Wittenberg aufgefunden worden, die vermutlich von einem Anschlag auf einen Döner-Imbiss im 20 Kilometer entfernten Roßlau herrührten. Zwei Wochen später starb der Mann in einer Spezialklinik in Halle. Der Fall ist bis heute nicht geklärt.

Medienberichten zufolge war die Frau mit ihm zwangsverheiratet worden. Um bessere Chancen für ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, soll die Familie bei ihrer Ankunft in Deutschland 2003 angegeben haben, aus dem Irak zu stammen. Nach dem Tod des Mannes stellte sich als Herkunftsland Georgien heraus. Falsche Angaben über die Identität sind ein Grund für eine Abschiebung.

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