Bremen als Vorbild?
Fragwürdig
nd:Gestern hat die Bremische Bürgerschaft ein Landesmindestlohngesetz beschlossen. Wie steht die Arbeitnehmerkammer dazu?
Heyduck: Es wird nicht verwundern, dass die Arbeitnehmerkammer dieses Gesetz in hohem Maße begrüßt - dies allerdings in Ermangelung der längst überfälligen bundesweiten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns! Das Land Bremen hat nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Auftrags- und Zuwendungsgeber eine Vorbildfunktion zu erfüllen, und es signalisiert mit diesem Gesetz auch, dass Politik eingreifen kann und muss, wenn der Markt, in diesem Fall der Arbeitsmarkt, versagt.
Was ist das typisch Bremische an diesem Gesetz?
Da das Bundesland Bremen bislang das einzige ist, das ein solches Gesetz verabschiedet hat, ist genau das Typische: Nicht die Hände in den Schoß legen, weil eine Bundesgesetzgebung auf sich warten lässt!
Sollte das Vorbild für andere Bundesländer sein?
Das Gesetz kann natürlich Vorbild für andere Länder sein. Es gibt sowohl im Osten der Republik als auch in anderen Stadtstaaten ein verschärftes Niedriglohnproblem. Die Bundesländer täten gut daran, ihren Teil dazu beizutragen, dass Arbeitnehmer nicht als »preiswerte« Zutat zum Unternehmenserfolg gesehen werden. Früher oder später kratzt das auch am Image der Länder, die Fachkräfte laufen weg und der vermeintliche Standortvorteil - günstige Arbeitskräfte - verkehrt sich ins Gegenteil.
Wie sehen Sie die Akzeptanz des Gesetzes?
Das Gesetz ist bei Arbeitnehmern hoch akzeptiert, die Gewerkschaften begrüßen es ausdrücklich. Es ist nur auch klar: Die Reichweite dieses Gesetzes ist begrenzt. Wir haben ja hierdurch keinen Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern nur für die, die bei geförderten bzw. unter Beteiligung der öffentlichen Hand arbeiten. Damit ist klar, dass der Wert dieses Gesetzes auch im symbolischen Bereich liegt. Arbeitgeber und ihre Vertretung haben tatsächlich Vorbehalte angemeldet.
Und ich muss sagen: Es macht mich auch persönlich einigermaßen fassungslos, dass Institutionen und Arbeitgeber eine Praxis verteidigen, die sehenden Auges in Kauf nimmt, dass Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob sich nach Feierabend die Zeit nehmen, einen Antrag auf ergänzendes Arbeitslosengels II auszufüllen. Die Kommunen Bremen und Bremerhaven haben 2010 rund 35 Millionen an aufstockenden Leistungen für Beschäftigte bezahlt. Inzwischen hat die Zahl der Aufstocker noch zugenommen. Wer wenn nicht das arme Bundesland Bremen sollte sich dafür stark machen, dass aus Aufstockern Steuerzahler werden?
Wie schätzen Sie die Durchsetzbarkeit der Bestimmungen ein? Wie groß ist die Gefahr, dass sich »betroffene« Unternehmen diesem Gesetz entziehen?
Die Gefahr ist theoretisch da - das Gesetz versucht aber, den Geltungsbereich hier weit zu fassen. Außerdem gibt es natürlich unterhalb der Gesetzesebene die Möglichkeit, über vertragliche Regelungen mit Zuwendungsempfängern Absprachen zu treffen, die ein Unterlaufen der Mindestlohnregelung verhindern. Und last, but not least kann auch die politische Entscheidung fallen, ein Unternehmen oder eine Institution, das oder die versucht, sich dem Gesetz zu entziehen, künftig nicht mehr zu fördern.
Fragen: Alice Bachmann
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