Deutschland wird Out-of-area

Karlsruhe erlaubt Bundeswehr den Einsatz militärischer Mittel im Inland

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auf heftige Kritik der Opposition gestoßen.

Die Karlsruher Verfassungsrichter erlauben nach den Out-of-area-Einsätzen der Bundeswehr nun auch deren Einsatz im Innern. Unter strengen Auflagen dürfen Streitkräfte bei Terrorangriffen im Inland »militärische Kampfmittel« einsetzen, entschied das Plenum aller 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Der Beschluss wurde am Freitag veröffentlicht. Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten, betonten die Robenträger. Sie verweisen auf »Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes«. Beispiel: Von Terroristen gekaperte Flugzeuge mit Zivilisten an Bord dürfen abgedrängt und zur Landung gezwungen werden. Auch mit Warnschüssen. Der Abschuss bleibt aber verboten. Ein Einsatz wider Gefahren, »die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen«, bleibt gleichfalls tabu. Insgesamt sei ein Einsatz der Streitkräfte oder spezifisch militärischer Abwehrmittel stets nur als letzte Möglichkeit zulässig.

Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatten die Richter einen Einsatz der Bundeswehr im Inland »mit spezifisch militärischen Waffen« generell ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht fasste den neuerlichen Beschluss nicht einstimmig. Der Verfassungsrichter Reinhard Gaier stellte sich mit einem Sondervotum gegen seine Kollegen: Der Beschluss habe die Wirkung einer Verfassungsänderung, das Gericht habe seine Befugnisse überschritten, befand er.

Die CDU/CSU im Bundestag zeigte sich dagegen zufrieden mit dem Karlsruher Beschluss. Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ernst-Reinhard Beck, begrüße die Entscheidung, die die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr konkretisiere. Das Urteil schließe »eine Lücke« und bestätige zugleich »die sicherheitspolitisch wichtige Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr«.

Die SPD hält das Urteil für unzureichend. Das Karlsruher Gericht lasse »alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von ›Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes‹ spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten. Nirgendwo werden diese definiert«, sagte SPD-Innenexperte Michael Hartmann.

»Die vom Grundgesetz definierte Aufgabe der Bundeswehr ist die Landesverteidigung«, erklärte die LINKE, »und die findet weder am Hindukusch noch bei Demonstrationen statt.« Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte, dass die Grenze zwischen Katastrophenfall und Staatsnotstand eingerissen worden sei. Schon in der Vergangenheit hätten übertriebene Gefahrenprognosen im Vorfeld von Demonstrationen für unverhältnismäßige Verbote und Polizeieinsätze gesorgt, sagte Jelpke. Nun sei eine Tür für Law-and-Order-Politiker geöffnet, »um mit herbeifantasierten Staatsgefährdungen auch den Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln bei Großdemonstrationen und politischen Massenstreiks in der drohenden Hinterhand zu halten«.

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