Hochschulfreiheit auf Sächsisch
Schwarz-gelbe Landesregierung plant Einschränkungen bei Studierendenvertretungen
Künftig firmiert das Gesetz über die Hochschulen in Sachsen unter dem Namenskürzel »Hochschulfreiheitsgesetz« (HSFG). Pate gestanden haben dürfte das gleichnamige Gesetz in Nordrhein-Westfalen. Nach dem positiven Votum des Wissenschaftsausschuss gegen die Stimmen der Opposition ist die Schlussabstimmung im Sächsischen Landtag eine reine Formsache. Gewöhnlich folgt das Plenum der Beschlussempfehlung des zuständigen Fachausschusses.
Aus studentischer Sicht konzentriert sich die Debatte auf zwei Gesetzesvorhaben der Koalition: auf die Einführung von Gebühren für Langzeitstudierende und auf die Verfasste Studentenschaft. Nach Inkrafttreten der Hochschulnovelle am 1. Januar 2013 sollen Studenten bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester pro Halbjahr 500 Euro zahlen. Und mit dem geänderten Absatz 1 § 24 HSFG erhält die Verfasste Studentenschaft eine neue Handlungsgrundlage in Hinsicht auf die Finanzierung und die Legitimation der Studentenvertreter. Fortan können Studierende nach dem ersten Semester aus der Studentenschaft austreten. Bislang war das nicht möglich. Mit Aufnahme des Studiums war jeder Student Mitglied in dieser Solidargemeinschaft. Dafür erhielt er gegen einen kleinen finanziellen Obolus pro Semester ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot in Fragen von Lehre und Studium, sozialen Belangen, Bafög und vieles mehr.
Die Neuregelung wird nicht ohne Folgen für die Studierendenvertretungen bleiben. Aufgrund zurückgehender Mitgliederzahlen wird sich, so fürchten Kritiker der Novelle, der finanzielle Spielraum der Studentenschaft verringern, wodurch die Beratungs- und Serviceleistungen nicht mehr aufrechtzuerhalten sein werden, zumindest nicht in dem bisherigen Umfang. Ein Semesterticket zum Beispiel wird, sofern es überhaupt noch eines gibt, erheblich teurer sein. Der aufgrund der Austrittsregelung zu erwartende Rückgang der Mitglieder beeinträchtigt auch die Legitimation der Studentenvertreter. Sie repräsentieren nur noch einen Teil der Studierenden, was ihre Verhandlungsposition in den Hochschulgremien schwächt. Organen der Studentenvertretung wie Studenten- und Fachschaftsräten droht gar die Handlungsunfähigkeit.
CDU und FDP verweisen zur Rechtfertigung des Austrittsrechts aus der Studentenschaft auf andere Bundesländer. doch dieser Vergleich trifft nur bedingt zu. Baden-Württemberg zum Beispiel, das in Sachsen als Musterland gilt, führte die Verfasste Studentenschaft nach mehr als 30-jähriger Abwesenheit mit Gesetz vom 14. Juli 2012 wieder ein. Es sei »essenziell«, heißt es in der Gesetzesbegründung der grün-roten Landesregierung in Stuttgart, dass die Verfasste Studierendenschaft »für sich in Anspruch nehmen« könne, »die Studierenden einer Hochschule insgesamt zu vertreten und unterschiedliche Meinungsströmungen zu repräsentieren«.
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