Raucherzimmer für Grundschullehrer?

Rechtsstreit um das Berliner Schulgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.
Das im Berliner Schulgesetz festgelegte Rauchverbot auf dem gesamten Gelände aller Schulen lässt keine Ausnahmen für rauchende Lehrer zu. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Oberverwaltungsgericht Berlin am 8. August 2012 (Az. OVG 4 B 29.10).

Ein Grundschullehrer hatte auf Einrichtung eines Raucherzimmers geklagt. Das Gericht erinnerte an die Vorbildwirkung eines Lehrers und wies die Klage ab.

Seit 2007 gibt es mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens eine rechtliche Grundlage, die im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel und in bundeseigenen Gebäuden das Rauchen verbietet, um Nichtraucher vor dem unfreiwilligen Einatmen gesundheitsschädlichen Tabakqualms zu schützen.

Für Schulen sind jedoch die einzelnen Bundesländer zuständig. Somit gibt es seit einigen Jahren gesetzliche Regelungen auf Landesebene, die das Rauchen auf dem Schulgelände untersagen. Und dies gilt auch für Lehrer. Denn: Wie sollen Kinder und Jugendliche das Rauchen als gesundheitsschädliche Sucht begreifen, wenn sie von frühester Jugend an genüsslich in der Pause qualmende Erzieher zu sehen bekommen?

Der Fall: Ein verbeamteter Berliner Grundschullehrer hatte bei der zuständigen Behörde die Einrichtung eines Raucherzimmers für Lehrer an seiner Grundschule beantragt. Die Behörde lehnte jedoch ab - mit Verweis auf das Berliner Schulgesetz, das auf dem gesamten Schulgelände das Rauchen strikt untersage. Der Lehrer zog gegen die Ablehnung vor Gericht und verlor nun in zweiter Instanz.

Das Urteil: Das Gericht erklärte, dass das Berliner Schulgesetz das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ohne Ausnahmen verbiete. Der Sinn des Verbots bestehe nicht allein darin, Schüler oder Nichtraucher allgemein vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Die Suchtprävention sei sogar noch wichtiger. Rauchende Lehrer auf dem Schulgelände hätten eine besonders negative Vorbildwirkung. Die Schüler sollten in einer rauchfreien Umgebung unterrichtet werden, um sie vom Einstieg in die Sucht abzuhalten und diese nicht als normal hinzustellen. Die Vorbeugung vor Gesundheitsgefahren gehe der Bequemlichkeit des Lehrers vor, der nun weiter außerhalb des Schulgeländes rauchen muss.

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.