Mutter im Pflegeheim - was wird aus Altenteil?

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Schon 1972 hatte die Mutter Hof und Grund mit notariellem Vertrag auf ihren Sohn und dessen Ehefrau übertragen. Als Gegenleistung wurde ihr lebenslängliches »Altenteil« zugesichert (monatliche Leibrente, Wohnrecht, Verpflegung, Betreuung, Pflege ohne Klinikaufenthalte). 1999 musste die alte Frau in ein Pflegeheim (Pflegestufe II), weil sie professionelle Pflege brauchte. Sie forderte vom Sohn (nach dessen Tod von der Witwe) die Übernahme von Pflegekosten: Die vereinbarten Sachleistungen der Hofübernehmer entfielen jetzt, für die so eingesparten Aufwendungen schuldeten die Angehörigen finanziellen Ausgleich. Das sah auch der Bundesgerichtshof so (Beschluss vom 23. Januar 2003, Az. V ZB 48/02). Die Frau habe seinerzeit den Hof auf ihren Sohn übertragen, um für den Lebensabend abgesichert zu sein. In der Regelung komme klar der Wille beider Parteien zum Ausdruck, der Mutter eine umfassende Altersversorgung durch die Familie zu gewähren. Sie sollte nicht auf Leistungen des Sozialamts angewiesen sein. Der Sozialhilfeträger müsste aber einspringen, wenn man die Schwiegertochter aus ihrer Verpflichtung entließe. Diese müsse sich an den Heimkosten beteiligen mit der Summe, die sie sich durch den Heimaufenthalt der Schwiegermutter erspare.

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