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  • Politik
  • Ein Brief an Richter Bräutigam

Ich hätte allen Grund, mit ins Hörn zu stoßen ...

  • Lesedauer: 3 Min.

ND-Leser ARNOLD EISENSEE aus O-1156 Berlin ist Journalist und Schriftsteller, doch durfte es in der DDR lange Jahre nicht sein. Mit der Bitte um Veröffentlichung schickte er uns die Kopie eines Briefs, den er am 8. November an Hansgeorg Bräutigam, den Vorsitzenden Richter im Prozeß gegen Erich Hon-ecker und andere, geschrieben hat. Er beginnt mit dem Satz aus dem Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar, der am Rednerpult des Bundespräsidenten bei der Demo im Lustgarten stand, und endet mit der Festellung Die Würde des Menschen ist antastbar, die der Schriftsteller Heiner Müller aus gleichem Anlaß einem Fernsehreporter sagte. Die folgenden Auszüge machen deutlich, warum.

Sehr geehrter Herr Bräutigam, ich schreibe an einem politischen Roman, der verlegerisch bereits abgesichert ist. Aufgrund des historisch vielleicht einmaligen Verhaltens der Berliner Justizbehörden wird er jedoch anders enden. Nämlich mit dem Tode Erich Honeckers in Ihrer, bereits im Faschismus abscheulich gewordenen Haftanstalt. Und ich hoffe sehr, daß Erich Honecker während Ihres Verhörs stirbt. Im Saale 700. Damit die Weltöffentlichkeit das Unmenschliche dieser Justiz erlebt, die einen die Phase des Sterbens erreichten Menschen bis zum letzten Atemzuge quält mit wi-

derlichen staatsanwältlichen Vorhaltungen, banalisierten richterlichen Fragen und einer gesteuerten gierigen Öffentlichkeit. Die grundgesetzlich festgeschriebene Würde des Menschen wird erbärmlich niedergetreten!

Mit meinem SED-Ausschluß, schreibt Eisensee, war mein Leben als Journalist und Schriftsteller vernichtet. Als Anlagenfahrer im VEB Elektrokohle mußte er seinen Lebensunterhalt verdienen, wurde von seinen Kollegen zum Vertrauensmann gewählt, doch weiter drangsaliert: Am 14.12. 1984 schrieb Erich Honecker auf einen Vorschlag seines persönlichen Mitarbeiters Siegfried Otto: „Einverstanden, EH.“, womit ich erneut einen Fußtritt bekam. Am 26. 7. 85 wurde ich auf Empfehlung der ZPKK der SED vom Parteisekretär eines Berliner Großbetriebes an die Staatssicherheit übergeben: “.. .wurde beauftragt, über die Sicherheitsorgane entsprechende Maßnahmen, die Persönlichkeit des Koll. Eisensee betreffend, einzuleiten.“ Ich hätte also allen Grund, auf alle moralischen und gesetzlichen (auch grundgesetzlichen!) Grundnormen zu pfeifen und in das große Hörn der Rachelüsternen und Aufgeputschten zu stoßen und dabei eine Menge Geld zu verdienen und den Staatshaushalt unverantwortlich hoch zu belasten. Das aber ist mir zu widerlich...

Auf der Insel Sylt gibt es ein Militärobjekt, umgeben von einem Drahtzaun, an dem eine Tafel mit der Aufschrift hängt, das Betreten des Geländes sei ver-

boten, bei Zuwiderhandlung werde geschossen. Ich wollte diese Tafel - die zu Tausenden an den Grenzen der DDR standen und mißachtet wurden - fotografieren... Da kam ein Uniformierter und machte mir klar, daß geschossen werden würde, mißachtete ich das Verbot. Auf Helgoland erlebte ich gleiches, als ich ein idyllisches Häuschen mit der ebenso lautenden Warntafel fotografieren und den Garten betreten wollte. Man hätte auf mich geschossen, Herr Bräutigam, weil ich gegen das Gesetz verstoßen hätte! Was anderes haben die DDR-Grenzer und die von ihnen Erschossenen gemacht? Wenn Sie diese Fragen sauber und gesetzlich klären, beenden Sie den politischen Schauprozeß mit der ersten Sitzung... und die Welt wird über Sie nicht lachen, und die Justizorgane hätten nicht bis zur Lächerlichkeit versagt.

Noch eins, bitte, Herr Bräutigam. Wann wird mit gleicher Akribie (und ohne Haß) gegen alle jene ermittelt und verhandelt, die die 32 DDR-Grenzsoldaten hinterrücks ermordeten? ...

Ich denke jedoch, es hat wenig Sinn, den Initiatoren des Honecker-Prozesses vor Augen zu führen, daß sie sich wie Rechtsschänder benehmen (nach Augstein-Zitat). Vielleicht glimmt in Ihnen, wenn Sie den bereits mählich sterbenden Honecker in die Augen sehen, das Bedürfnis auf, die Würde des Menschen zu achten (und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten und zu wahren).

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