Potenziellen Käufer vergrault

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Hauseigentümer muss seinen Nachbarn mit gut 11 000 Euro entschädigen, weil er einen potenziellen Käufer von dessen Haus-Hälfte vergrault hat. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München beurteilte dieses Verhalten kürzlich als »sittenwidrig« (Az.: 2Z BR 56/03). Kläger und Beklagter sind Eigentümer eines Doppelhauses. Ersterer wollte seine Hälfte 1999 verkaufen, Letzterer schreckte mögliche Käufer durch falsche Darstellungen ab. Er wollte laut Urteil die Doppelhaushälfte selber erwerben und den Kaufpreis drücken. Zu diesem Zweck warnte er einen Kaufinteressenten vor Lärmbelästigungen und anderen Störungen, der Kunde sprang ab.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.