Ist Umstellung von Gas auf Elektro zu dulden?

  • H.K.
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Unser Vermieter sieht sich nicht in der Lage, erforderliche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten vornehmen zu lassen. Er kündigte aber schon an, dass im Falle einer Modernisierung, die jetzigen Gasherde, auf Kosten der Mieter, durch Elektroherde ersetzt werden sollen. Einige Mieter im Haus sind sogar bereit, für die Verbesserung ihrer Wohnungen entsprechend dem heutigen Standard, einen Vorschuss zu leisten. Muss sich der Vermieter daran beteiligen? Muss er Verbesserungen, die Mieter selbst vornehmen wollen, genehmigen? Es geht um Fliesen, Verlegung von Leitungen und Steckdosen, um Hebelmischbatterien usw. Außerdem: Müssen wir die beabsichtigte Umstellung von Gas- auf Elektroherde dulden? Gehören Küchenherde nicht zur Mietsache?
Günter T., Suhl
Offensichtlich sind die Wohnungen bisher immer schon mit Gasherden in der Küche vermietet worden. Wo von jeher Herde und Öfen zur Mietsache gehören, sind sie vom Vermieter zu stellen und zu bezahlen. Auch für deren Instandsetzung ist der Vermieter zuständig und allein kostenpflichtig.
Gesetzliche Vorschriften, nach wie viel Jahren ein Herd auszuwechseln ist, gibt es nicht. Sollte dies erforderlich erscheinen und weigert sich der Vermieter, können Mieter von ihrem Recht auf Instandsetzung Gebrauch machen und eine Frist für die Instandsetzung setzen. Wenn nichts passiert, können sie nach Ankündigung, die Arbeiten selbst veranlassen und zunächst bezahlen. Das Geld kann zurückgefordert bzw. notfalls von der Miete einbehalten werden.
Es ist auch möglich auf Instandsetzung zu klagen, denn Instandsetzung ist Vermieterpflicht. Im laufenden Mietverhältnis können sich so betroffene Mieter mit Erfolg wehren. Anders ist es bei Neuvermietungen. Wenn die Wohnung keinen Herd oder keinen Abwaschtisch enthält, darf sie zwar so vermietet werden, aber niemand ist ja gezwungen, eine solche Wohnung zu mieten.
Zum Wechsel der Herde: Vermieter haben keinen durchsetzungsfähigen Anspruch darauf, dass Mieter die Umstellung von Gas- auf Elektrobetrieb dulden, wenn die Wohnung mit Gasherd vermietet wurde. Solche Umstellung greift einseitig in das vertragliche Mietverhältnis ein, was nicht zulässig ist. Elektroenergie ist zudem bis zu drei mal teurer als Gas. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig. Davon gibt es nur die Ausnahme, dass der Vermieter auf Elektroherde umstellen darf, wenn die Instandsetzung oder Erneuerung der Gasleitungen nachgewiesenermaßen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Das trifft jedoch auf DDR-Neubauten keinesfalls zu.
Zur Wohnungsverbesserung auf eigene Kosten:Wer die Absicht dazu hat, muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen. Dafür sollte der »Mustervertrag zur Mietermodernisierung« verwendet werden, der bei Mietervereinen erhältlich ist. Vermieter sind zur Zustimmung verpflichtet, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die das heutige Niveau herstellen sollen. An den Kosten müssen sie sich nicht beteiligen.


Literatur: Broschüre des Deutschen Mieterbundes »Modernisierung...«Ausgabe 2001, Seite 54 und DMB-»Mieterlexikon«, Ausgabe 2000/2001, Seite 415.

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