Bei Promotionsstudium keine Halbwaisenrente

  • Lesedauer: 1 Min.
Wie lange wird Waisenrente gezahlt? Diese Frage in Zusammenhang mit der Ausbildung wird häufig gestellt - und hat schon häufig die Gerichte beschäftigt.
Halbwaisen haben bei einem Promotionsstudium keinen Anspruch mehr auf Zahlung der monatlichen Rente. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil, die Halbwaisenrente werde nur bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gezahlt. Bei Studenten sei diese mit dem Erreichen eines ersten auf dem Arbeitsmarkt verwendbaren Abschlusses beendet. Geklagt hatte eine Politikstudentin, die nach bestandener Magisterprüfung ihren Doktor machen wollte.

Urteil des Bundessozialgerichts - AZ.: B 4 RA 29/ 02 R

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.