Gerichte als letzte Instanzen der Wehrpflicht?
In Magdeburg, Braunschweig und Hamburg: Arrest und Bewährungsstrafe für Totalverweigerer
VonIVOBOZIC
Gegen den seit dem 9 Januar in der Wulf-Isebrand-Kaserne in Heide arretierten,Totalverweigerer Lothar Wesolowski aus Magdeburg wurden erneut drei Wochen Disziplinararrest verhängt. Wesolowski, der auch den Zivildienst wegen dessen Zwangscharakter und militärischer Einplanung ablehnt, war am vergangenen Montag zunächst aus dem Arrest entlassen worden, um am folgenden Morgen erneut vorläufig festgenommen zu werden. Nach einem Verhör be-
antragte der Bataillonskommandeur Oberstleutnant Pipahl Meyer zum Felde wieder 21 Tage Arrest.
Nach Ablauf der dann insgesamt 63 Arresttage wird voraussichtlich ein Dienstverbot gegen den Totalverweigerer folgen, in dem ihm gerade die Tätigkeiten untersagt werden, gegen die sich Wesolowski von Beginn gewehrt hat: Betreten der Kaserne, Anziehen der Uniform und Teilnahme am Dienst. Die sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Gerda Krause (PDS) hat sich
für ihre Fraktion solidarisch mit dem Totalverweigerer erklärt. „Antimilitaristische Aktivitäten in vielfältiger Form“ seien angesichts wachsender Militarisierung der deutschen Politik dringend erforderlich.
Am Donnerstag war in Braunschweig der Totalverweigerer Wolfram Schmidt wegen Fahnenflucht verurteilt worden. Schmidt war am 3. Januar zur Theodor-Körner-Kaserne nach Lüneburg einberufen worden, jedoch nicht erschienen. Statt dessen verteilte er Flugblätter an Rekruten. Am
14. November 1994 wurde er bei einer Routinekontrolle verhaftete.
Bei dem Prozeß am vergangenen Donnerstag in Braunschweig regte Richter Steinberg an, das Verfahren aufgrund der, vollzogenen Untersuchungshaft einzustellen, dagegen forderte der Staatsanwalt zwei Wochen Jugendarrest. Schließlich blieb es bei einer Verwarnung. Für Rechtsanwalt Günter Werner ein Beweis dafür, wie antidemokratisch die Wehrpflicht ist, da sie nur unter der Androhung der
Haft aufrecht erhalten werde. Das Strafgericht werde „als letzte Instanz der Wehrpflicht“ eingesetzt. „Der Staat mißbraucht das Strafrecht“, erklärte Werner.
Im Vergleich ist das Braunschweiger Urteil dennoch eher milde ausgefallen. Am gleichen Tag wurde Sebastian Hertweck in Hamburg wegen Dienstflucht vom Zivildienst zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, mit der Auflage von 30 Tagen gemeinnütziger Arbeit.
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