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Waldbäume im Kleingarten?

  • Lesedauer: 1 Min.
In unserem Kleingarten stehen einige Kiefern und Fichten, die schon zu DDR-Zeiten gepflanzt wurden. Eigentlich müssten diese Bäume unter Bestandsschutz fallen. Müssen Koniferen von Kleingartenparzellen entfernt werden? Johann K.,09111 Chemnitz Koniferen sind Waldbäume und gehören als solche grundsätzlich nicht in Kleingartenparzellen. Wenn sie die in den jeweiligen landesrechtlichen Baumschutzregeln vorgesehene Größe erreicht haben, unterfallen sie auch diesen Regelungen. Es ergibt sich dann ein Widerspruch zwischen Baumschutzregelungen und Bundeskleingartengesetz (BKIeingG). Dieser Widerspruch wird bei Kleingartenanlagen, die im Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgelegt sind, dahingehend gelöst, dass die im Bebauungsplan festgelegte kleingärtnerische Bodennutzung den Vorrang vor den Baumschutzregeln genießt. Der Nutzer kann sich gegenüber dem Beseitigungsverlangen, die Bäume betreffend, also nicht auf Baumschutzregeln berufen. Einen Bestandsschutz für alte Bäume, wie ihn das Bundeskleingartengesetz bei übergroßen Lauben kennt, gibt es nicht. Wie die Erfahrungen zeigen, schließt das jedoch nicht aus, dass sich die jeweils zuständigen Umweltschutzämter dem Fällen von Waldbäumen, die die Kriterien der Baumschutzregeln erfüllen, in Kleingartenanlagen widersetzen. Prof. Dr. DIETRICH MASKOW, Rechtsanwalt

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