Aufarbeiten ist nicht gleich Verketzern
Zur Debatte »Wie die DDR-Geschichte >aufarbeiten<?« (19. 2.):
Solange sich »Aufarbeitung« darin erschöpfen soll, die DDR zu verketzern, kann sich ein Zusammenwachsen von Ost und West nicht gedeihlich entwickeln. Als geradezu grotesk empfinde ich die Behauptung, in der DDR wäre es nicht möglich gewesen, soziale Menschenrechte einzuklagen. Welche sozialen Menschenrechte sind wohl damit gemeint? Das Recht auf Arbeit?
Oder das Recht auf Wohnung? Vielmehr war es in der DDR nicht nötig, soziale Menschenrechte einzuklagen, das trifft den Nagel auf den Kopf. Daran, daß die Qualität der Verwirklichung sozialer Menschenrechte in der DDR höher war als in der heutigen Bundesrepublik, gibt es in meinem umfangreichen Lebensumfeld keine Zweifel. Ärger gibt es aber darüber, daß sich die Medien mit der wohltuenden Wirkung der realisierten sozialen Menschenrechte in der DDR nicht befassen.
Hans Christange 03042 Cottbus
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