Kritik als Hausfriedensbruch

Von der Heyde Museum: Antifaschistische Aktion erneut vor Gericht

  • Björn Kietzmann
  • Lesedauer: 2 Min.
Vor rund drei Jahren feierte das »Von der Heyde Museum« in Wuppertal sein 100-jähriges Bestehen. Nicht auf der Gästeliste standen Antifaschisten, die auf der Veranstaltung auf die Vergangenheit des Namensgebers des Museums, Eduard von der Heyde, aufmerksam machten. Der damals gehaltene Redebeitrag steht als »schwerer Hausfriedensbruch« und »versuchter Sprengung einer Versammlung« nun erneut vor Gericht.
Ohne die Schenkungen von Eduard von der Heyde sähen die Kunstsammlungen in Zürich und Wuppertal heute wohl weniger umfangreich aus. Der Namensgeber des »von der Heyde Museums« in Wuppertal war allerdings auch ein bekennender Nationalsozialist und Finanzier des Spionagenetzes der Wehrmacht. In seinen Korrespondenzen griff er vielfach zu antisemitischem Vokabular und suchte ab 1926 Anschluss an rechtsradikale Kreise. Für Wuppertaler Antifaschisten war dies Anlass genug, bei den Jubiläumsfeiern zum 100-jährigen Bestehen des Kunsthauses auf die Vergangenheit von der Heydes hinzuweisen - auch wenn man nicht eingeladen war. Offenbar sollten kritische Töne die Feierlichkeiten nicht stören. Heute muss sich das Wuppertaler Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Der Vorwurf: »schwerer Hausfriedensbruch« und »versuchte Sprengung einer Versammlung«. Die Wuppertaler Museums-Affäre hat indes noch weiteres zu bieten: Im Dezember 2002 wurde bekannt, dass mindestens drei jüdische Vorbesitzer die Rückgabe ihres Eigentums gefordert hatten. Die nämlichen Gemälde waren durch Arisierung und Zwangsverkäufe ins Wuppertaler Museum gelangt. Bis dahin hatte das Wuppertaler Museum stets beteuert, dass sich in der dortigen Sammlung keine Raubkunst befinde. Im Dezember 2002 landete das Thema auf der Tagesordnung des Wuppertaler Stadtrates. Der ordnete damals an, die geraubten Bilder den Besitzern zurückzugeben. Die Museumsdirektorin Sabine Fehlemann weigerte sich jedoch, dem Ratsbeschluss nachzukommen. Die Rückgabe wäre ein »schwarzer Tag für das Wuppertaler Museum«, so Fehlemann. Unterstützung erhielt sie vom Vorsitzenden des Museumsvereins, Eberhard Robke: »Rechtsansprüche auf Herausgabe der drei Kunstwerke bestehen nicht, aber auch eine moralische Verpflichtung vermögen wir fast 60 Jahre nach Beseitigung des Nazi-Unrechtsregimes angesichts der vielen Millionen Mark, die unserer Staat an finanzieller Wiedergutmachung geleistet hat, nicht zu erkennen. Wir wissen, dass die Werke nach einer möglichen Restitution verkauft oder auf Kunstmärkten versteigert werden sollen. Es geht also nicht um Moral, sondern um Geld.« Auf Kritik an solchen Äußerungen reagierten Fehlemann und Robke abweisend. Robkes und Fehlemanns Äußerungen blieben ohne Konsequenzen. Stattdessen sind es nun die Antifaschisten, die wegen ihres couragierten Verhaltens vor Gericht stehen.

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