Gesetzentwurf vom Ex-Richter
Schärfere Regeln gegen Bestechung von Politikern
Noch vor Kurzem meinte der CDU-Parlamentarier Siegfried Kauder: »Wenn Sie ein bestimmtes Verhalten von Abgeordneten nicht haben wollen, müssen Sie das über die Verhaltensregeln machen und nicht über Straftatbestände«. Damit bügelte der Vorsitzende des Rechtsausschusses entsprechende Vorstöße der Bundestagsopposition ab. Dass ausgerechnet Kauder sich am Montag mit Vertretern der Organisation Abgeordnetenwatch traf, erweckte bei deren Gründer Gregor Hackmack den Eindruck, »dass jetzt Bewegung in die Sache kommt«.
Bereits am Mittwoch wird sich der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit der »Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung« beschäftigen. Zuvor will Siegried Kauder einen Gesetzentwurf entgegennehmen, den Ex-Verfassungsrichter Jürgen Kühling für Abgeordnetenwatch ausgearbeitet hat. Wie der Jurist am Montag bei einem Pressegespräch erklärte, sei der Entwurf eine »Ergänzung« des bereits existierenden Paragrafen 108e zur Abgeordnetenbestechung. Dort ist bislang nur der Stimmenkauf bzw.
-verkauf strafbar. Laut Kühling sollen nun alle »geldwerten Vorteile« ab 50 Euro strafbar sein, wenn damit das Verhalten des Politikers beeinflusst werden soll. Das wird vielen Abgeordneten nicht gefallen. Da macht sich auch der Ex-Richter keine Illusionen: »Die Parteien werden ihre parlamentarischen Gepflogenheiten beibehalten wollen«. Dazu gehören etwa teure Dinner in exklusiven Restaurants, deren Bezahlung selbstverständlich Konzerne beziehungsweise Lobbyisten übernehmen.
Die Konzerne treiben hier ein doppeltes Spiel: In einem Brandbrief vom August forderten 35 Industriebosse, dass Schwarz-Gelb endlich die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren möge. Das kann die Bundesregierung jedoch nicht, weil sie dafür eben jenen Paragraf 108 verschärfen müsste, der den Lobbyisten soviel Spielraum lässt.
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