Richter schicken Bürgermeister in Pension

In Bayern dürfen hauptamtliche Rathauschefs auch künftig mit 65 nicht mehr kandidieren

  • Lesedauer: 2 Min.
Sind Bürgermeister und Landräte mit 65 zu alt für den Job? Bayerns Landtags-Senior Gantzer von der SPD sagte Nein - und zog vor Bayerns Verfassungsgerichtshof. Doch die Richter entschieden anders: Es bleibt bei der geltenden Pensionsgrenze.

München (dpa/nd). Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte müssen in Bayern auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters in Rente gehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf am Mittwoch in München eine Klage gegen die geltende Regelung. Bayerns höchste Richter entschieden, dass hauptberufliche Rathauschefs und Landräte wie schon bisher nicht mehr kandidieren dürfen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Landtags-Senior Peter Paul Gantzer (74) von der SPD und sechs Fraktionskollegen hatten die Altersgrenze zu Fall bringen wollen. (Az.: Vf. 5-VII-12)

Das Verfassungsgericht bestätigte auch, dass die vom Landtag bereits beschlossene Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre erst bei der übernächsten Kommunalwahl 2020 und nicht schon bei der kommenden Wahl 2014 gilt. Zwei Mitglieder des neunköpfigen Gremiums gaben hierzu allerdings ein Sondervotum ab. Sie halten die Übergangsregelung für verfassungswidrig.

Ehrenamtliche Bürgermeister sind von der Altersgrenze nicht betroffen, sie dürfen sich seit jeher auch nach ihrem 65. Geburtstag erneut auf den Chefsessel im Rathaus wählen lassen. Dies hält der langgediente Parlamentarier Gantzer für eine Ungleichbehandlung. Gerichtspräsident Karl Huber machte in seiner Urteilsbegründung aber deutlich, dass ehrenamtliche Bürgermeister deutlich weniger zu tun hätten, weil sie Gemeinden mit maximal 10 000 Einwohnern vorstehen. Hauptberuflichen Rathauschefs werde hingegen »ein erhebliches, den Durchschnitt übersteigendes Maß an Arbeitseinsatz, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit« abverlangt, sagte Huber. Es sprächen daher gewichtige Gründe dafür, »dass die Altersgrenze wegen der beruflichen Anforderungen gerechtfertigt ist«. Gantzer äußerte sich tief enttäuscht über die Niederlage: »Das Gericht hat sich im Grunde genommen mit meinen Argumenten nicht auseinandergesetzt, sondern übernommen, was das Innenministerium aufgeschrieben hat.«. Das Urteil entspreche nicht den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Gantzer schloss nicht aus, vor das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH zu ziehen. Auch der Städtetag gab sich enttäuscht.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung. »Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte mit anderen Staatsdienern gleich behandelt werden können«, sagte er. »So gelten für alle die gleichen Pensionsgrenzen.« Der Vorwurf der Altersdiskriminierung sei damit vom Tisch.

Mit dem Urteil bleibt Nordrhein-Westfalen laut Gantzer weiterhin das einzige Bundesland, in dem es keine Altersgrenze für hauptamtliche Rathauschefs gibt.

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