Millionen an Bankenkanzlei: Linkspartei will im Fall Steinbrück neue Prüfung

SPD-Sprecher: Früherer Finanzminister war mit Auftragsvergabe nicht befasst / Auch Schäuble setzt auf Freshfields

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Berlin (nd). Die Linkspartei sieht noch Aufklärungsbedarf in Sachen Steinbrück-Honorare. Der Vorsitzende Bernd Riexinger will einem Zeitungsbericht zufolge den Bundesrechnungshof um eine Prüfung bitten, ob die Zahlungen des Bundesfinanzministeriums an die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Höhe von 1,8 Millionen Euro rechtens waren. Die Kanzlei hatte unter dem damaligen Finanzminister und heutigen Spitzenkandidat der SPD von 2005 bis 2009 an mehreren Gesetzen mitgearbeitet, darunter am Bankenrettungsgesetz. Peer Steinbrück erhielt später von der Kanzlei für eine Rede ein Honorar von 15000 Euro.

„Steinbrück schuldet der Öffentlichkeit Aufklärung", sagte Riexinger nun der „Mitteldeutschen Zeitung". Im Finanzministerium würden „hunderte fähige Juristen" arbeiten. Es sei „absolut nicht einzusehen, dass die nicht fähig sein sollen, ein so wichtiges Gesetz selbst zu schreiben. Stattdessen geht man ausgerechnet zu Bankenlobbyisten, um sich ein Bankenrettungsgesetz schreiben zu lassen. Das riecht bestenfalls nach Verschwendung von Steuergeld und schlimmstenfalls nach Betrug", so Riexinger.

Ähnlich äußerte sich Linksfraktionsvize Sahra Wagenknecht. Gegenüber den „Ruhr Nachrichten" nannte sie es „zumindest erklärungsbedürftig, warum ein Ministerium mit Hunderten qualifizierten Mitarbeitern eine Anwaltskanzlei der Bankenlobby mit der Erarbeitung eines Bankenrettungspakets beauftragt und dafür auch noch ein millionenschweres Honorar zahlt". Die Politikerin drohte auch eine mit einem parlamentarischen Nachspiel: „Ich schließe auch nicht aus, dass wir einen Bankenuntersuchungsausschuss einsetzen müssen, um die Verflechtungen zwischen Politik und Finanzbranche aufzudecken", so Wagenknecht gegenüber den „Ruhr Nachrichten". Gefordert sei nun die Offenlegung aller Honorare, die seit dem Jahr 2000 an Anwaltskanzleien für die Erarbeitung von Finanzmarktgesetzen geflossen seien.

Am Samstag forderte sogar die FDP eine Prüfung des millionenschweren Beratungsauftrags an Freshfields. Es sei „bedenklich, dass Peer Steinbrück den Auftrag zur Formulierung des Bankenrettungsgesetzes einer Anwaltskanzlei erteilt hat, die selbst enge geschäftliche Beziehungen in die Finanzwirtschaft unterhält", kritisierte der Fraktionsvize der Liberalen im Bundestag, Volker Wissing. Dadurch, dass der Sozialdemokrat nach seiner Zeit als Minister eine hoch honorierte Rede bei der Kanzlei gehalten habe, sei „zumindest der Anschein eines Kick-Back-Geschäftes entstanden", wird Wissing von der Deutschen Presse-Agentur zitiert. Der FDP-Politiker forderte, zu klären, inwieweit Freshfields-Kunden von den Gesetzen des damaligen SPD-Finanzministers profitiert hätten.

Steinbrück soll nach Angaben seines Sprechers in seiner Zeit als Finanzminister nicht selbst mit der Vergabe von Ministeriumsaufträgen an Freshfields zu tun gehabt haben. „Er war damit nicht befasst", wird sein Sprecher Michael Donnermeyer zitiert. Das heiße, er habe die Aufträge an die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zur Erarbeitung mehrerer Finanzmarkt-Gesetze nicht unterzeichnet. Von der externen Vergabe solcher Aufträge wusste Steinbrück demnach wohl generell. Ob er über die konkreten Vergaben informiert war, konnte Donnermeyer nach eigenen Worten nicht sagen. Donnermeyer betonte zudem gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", die Vergabe von Beratungsaufträgen an Freshfields sei „durch das Ministerium ordnungsgemäß erfolgt".

Unterdessen berichtet die „Rheinische Post", dass auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auf Beratungsdienste von Freshfields setzt. Die Zeitung beruft sich auf eine Auflistung des Ministeriums, nach der die auf Wirtschaftsfragen spezialisierte Anwaltskanzlei auch im laufenden Jahr das Bundesfinanzministerium berät. Insgesamt erhielten 2012 insgesamt mindestens 13 Kanzleien, Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsfirmen Beratungsaufträge vom Finanzressort, darunter neben Freshfields auch die Firmen Hengeler Mueller, Deloitte & Touche, Ernst & Young, Luther, White Case, Waldeck, Heimann & Partner, KPMG, KL Gates, McKinsey, Barclays Capital, Allen & Overy sowie Redeker Sellner Dahs.
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