Legaler Waffenbesitz für Neonazis
Sachsens Verfassungsschutz sabotiert per »Quellenschutz« den Versuch von Transparenz
Das Problem ist nicht erst seit dem Auffliegen der NSU-Terrorzelle im November 2011 bekannt. Neonazis horten Pistolen, Revolver und Gewehre nicht nur illegal.
Mit dem Stand vom 7. Januar 2013 listete die sächsische Innenbehörde die Waffenbesitzer mit rechtsextremistischem Hintergrund wie folgt auf: Zwölf leben im Erzgebirgskreis, je sechs in den Landkreisen Görlitz und Sächsische Schweiz, vier wohnen in Dresden, drei im Landkreis Bautzen, je zwei in Chemnitz, Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen, Meißen und Mittelsachsen. Ein als Rechtsextremist bekannter Waffenbesitzer lebt im Vogtlandkreis, einer im Landkreis Zwickau.
Folgenlose Überprüfung
Diese Auflistung geht aus einer Auskunft von Innenminister Markus Ulbig (CDU) hervor. Sie kann nicht verwundern, denn dass die Neonazis legal Waffen besitzen und legal Schießtrainings abhalten, hatte schon vor Jahresfrist die sächsische Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (LINKE) festgestellt. Mehrfach war der Innenminister mit Hinweis auf die rechtsextremistische Terrorgruppe des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufgefordert worden, Maßnahmen zu ergreifen. Diesmal hatte der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi nachgefragt und ist entsetzt über die Antworten.
Tatsache ist: Die Gefährdungslage hat sich seit dem Auffliegen des NSU nicht verändert. Im Gegenteil. Seit dem Ende 2011 wurden in Sachsen 30 Waffenschein-inhaber aus der rechtsextremen Szene - darunter 23 NPD-Mitglieder - überprüft. In den meisten Fällen folgenlos. Nur zwei wurden ihre Erlaubnis für die Waffenbesitzkarte los, einer davon zog dagegen erfolgreich vor Gericht.
Tatenloses Ministerium
In der Antwort des Ministers auf Lichdis Fragen kam ein weiterer Skandal zum Vorschein. Der Verfassungsschutz des Freistaates behindert mal wieder Transparenz und Kontrolle. Lichdi meint: »Weiter aufklärungsbedürftig ist die Weigerung des Landesamtes für ›Verfassungsschutz‹, elf Personen an die Waffenbehörden zu melden.« Angeblich, so machte der Geheimdienst geltend, besteht Quellenschutz. Innenminister Ulbig bestreitet zwar, dass es sich dabei um V-Leute handelt, »die angegebene Erklärung kann aber kaum überzeugen«, so Lichdi.
»Waffen haben in den Händen von Rechtsextremen nichts zu suchen«, so Minister Ulbig. Doch sein Innenministerium hat in den vergangenen Monaten mehrmals klar gemacht, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, die Waffenbesitzkarten von Rechtsextremisten einzuziehen. Eine bloße Mitgliedschaft in als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigungen, so heißt es, sei nicht ausreichend, die Erlaubnisse zu versagen.
Doch Paragraf 5 des Waffengesetzes widerspricht dem: »Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht ..., die … einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen…, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung… gerichtet sind.«
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