Sperrhinweise bei Youtube
Gema reicht Unterlassungsklage ein
(nd/dpa) Wer hierzulande ein Video bei Youtube aufruft, stößt nicht selten auf einen Sperrhinweis, in dem Youtube erklärt, dass das gewünschte Video in Deutschland nicht verfügbar ist, da die hierfür nötigen Rechte von der Gema möglicherweise nicht eingeräumt wurden. Die Verwertungsgesellschaft wehrt sich gegen die Hinweise mit einer Unterlassungsklage.
Wie der Internetdienst heise.de berichtet, konnte die Klage in Deutschland jedoch nicht zugestellt werden. Das Unternehmen muss nun den internationalen Rechtsweg beschreiten. "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann." so Gema-Sprecherin Ursula Goebel gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Die Datenjournalisten von OpenDataCity haben mit einer Auswertung der 1000 beliebtesten Videos auf Youtube herausgefunden, dass in Deutschland weltweit die meisten Videos gesperrt werden. Auf insgesamt 615 der 1000 Videos dürfen die deutschen Nutzer nicht zugreifen. Damit liegt Deutschland weit vor Ländern wie dem Südsudan, wo 152 Videos blockiert sind oder dem Vatikan. Hier sind 51 Videos gesperrt. Die Erstellung der dazugehörigen App wurde vom Youtube - Konkurrenten MyVideo unterstützt.
Tatsächlich werden auf Betreiben der Gema lediglich 12 Titel gesperrt, alle weiteren Titel sperrt die Google-Tochter Youtube prinzipiell in einem automatisierten Prozess um Schadenersatzforderungen seitens der Gema zu vermeiden. “Das Prozessrisiko ist für uns zu groß”, so die Konzernsprecherin Mounira Latrache gegenüber OpenDataCity. Sie weist darauf hin, dass es für Youtube keine Möglichkeit gebe, zu überprüfen, für welche Clips die Gema Rechte vertritt und welche rechtefrei seien.
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen. Zuvor war ein vorläufiger Vertrag ausgelaufen. Die Verwertungsgesellschaft fordert neben einer Beteiligung der Künstler an den Werbeeinnahmen zusätzlich 0,375 Cent pro Abruf. Diese Forderung lehnt Google mit dem Hinweis ab, dass kommerziell nicht erfolgreiche Videos nicht kalkulierbar seien mit der Folge, dass diese nicht mehr angeboten werden könnten.
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