SPD drängt Bundestag zu NPD-Verbot

Oppermann: Merkel soll sich nicht weiter „wegducken" / Debatte im Parlament

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd). Die SPD dringt im Bundestag weiter auf eine breitere Unterstützung des Verfahrens zum Verbot der NPD. Der parlamentarische Geschäftsführer der Sozialdemokraten, Thomas Oppermann, sagte im Deutschlandfunk, man sei heute besser vorbereitet als beim ersten Anlauf, als das Verfahren wegen V-Leuten in der Nazipartei scheiterte. Die SPD sei der Meinung, dass sich auch der Bundestag und die Bundesregierung der Initiative der Länder anschließen sollten.

Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen Partei zu beantragen. Auf Verlangen der SPD werden die Abgeordneten am Freitag darüber debattieren, ob sich der Bundestag dem Verbotsantrag der Länder anschließt. Die SPD hat beantragt, dass die zuständigen Ausschüsse des Parlaments „die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen und dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zu den hieraus zu ziehenden Folgerungen vorzulegen“.

Oppermann sagte, es könne auch sein, dass die Abgeordneten zu dem Ergebnis kommen, sich dem Verbotsantrag nicht anzuschließen. Es könne aber nicht sein, dass sich die Kanzlerin aus der Sache weiter heraushält. „Man muss hier eine Haltung einnehmen“, so Oppermann unter ausdrücklichem Verweis auf das Schweigen der Kanzlerin in der Sache. Man könne nicht „von den Menschen Zivilcourage verlangen und sich gleichzeitig bei solchen Entscheidungen wegducken“, kritisierte der SPD-Politiker.

Unterdessen hat auch der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger die Bundesregierung aufgefordert, die NPD-Verbotsinitiative des Bundesrates zu unterstützen. Der „Neuen Westfälischen“ sagte der SPD-Politiker, es sei an der Zeit, die zögerliche Haltung abzulegen. „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Signal, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.“ Dazu wäre eine „einheitliche Haltung der drei Verfassungsorgane“ ein „überzeugendes Zeichen“.

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