Finanzhilfe für BKK ab 2004 rechtswidrig

Bundessozialgericht

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Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) hat ab 2004 zu Unrecht von seinen Mitgliedern Umlagen zur Hilfe »notleidender« Kassen gefordert. Die damaligen Bescheide sind rechtswidrig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 19. Dezember 2012 (Az. B 12 KR 29/10 R).

Als Konsequenz muss der BKK-Bundesverband rund 100 Millionen Euro an seine Mitglieder zurückzahlen. Hintergrund des Verfahrens war die Überschuldung dreier Betriebskrankenkassen: der früheren BKK für Heilberufe, der BKK Bauknecht und der BKK beneVita. Allein die BKK für Heilberufe hatte über 200 Millionen Euro Schulden gemacht und sollte sie bis 2007 abstottern.

Der BKK-Bundesverband erließ daraufhin eine Verbandsumlage. Andere Kassen sollten den in Schieflage geratenen Organisationen zu Hilfe eilen. Gegen die Bescheide klagten aber über 100 Betriebskassen, die selbst mit niedrigen Beiträgen punkteten. Nach der Umlageberechnung wurden vorwiegend die günstigen Kassen mit einem Beitragssatz von unter 13,1 Prozent zur Kasse gebeten, teurere BKK dagegen kaum.

Letztlich scheiterte die Verbandsumlage vor dem Bundessozialgericht an einem formalen Fehler: Die BKK-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten die erforderliche Zustimmung zur Umlage nur unter Vorbehalt gewähren wollen. Nur wenn der jeweilige Landesverband ebenfalls für alle drei finanzschwachen Kassen aufkommt, wolle man der Umlage zustimmen, hatten die zwei Landesverbände festgelegt.

»Die Zustimmung und die damit verbundene Teilnahme am Ausgleichsverfahren dürfen nicht in der Schwebe bleiben«, urteilte das BSG. Andernfalls gebe es keine Planungssicherheit. Laut BKK-Bundesverband haben rund 100 Kassen ein Umlagevolumen von über 100 Millionen Euro angefochten. Dieses Geld muss ihnen erstattet werden. epd/nd

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