Union streitet weiter über Leistungsschutzrecht

Krings gegen Kauder: Ich weiß nicht, von welcher Verfassung er spricht / Am Montag Anhörung im Bundestag

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (Agenturen/nd). Bei CDU und CSU hält der Streit um die Bewertung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage an. „Die Union steht weiterhin voll hinter“ den Plänen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Günter Krings der „Frankfurter Allgemeinen“. Er stellte sich damit gegen den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, der zuvor erklärt hatte, dem geplanten Gesetz nicht zustimmen zu können, da es unter anderem gegen das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Informationsfreiheit verstoße. Krings reagierte nun darauf mit den Worten: „Ich weiß nicht, von welcher Verfassung er spricht. Das Grundgesetz kann er nicht meinen.“

Das geplante Leistungsschutzrecht ist seit langem umstritten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Suchmaschinen und andere Internetdienste eine Lizenz von Presseverlagen bekommen müssen, um deren Inhalte zum Beispiel in ihren Suchergebnissen aufzuführen. Ein Rechtsgutachten der Berliner Humboldt-Universität ist zu dem Schluss gekommen, dass der Gesetzentwurf die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt. Suchmaschinen und andere Informationsdienste seien „zentrale Informationsmittler des Internets“ und würden durch die Regelung des Leistungsschutzrechts blockiert. Die Studie war unter anderem von Google in Auftrag gegeben worden, der Konzern kämpft seit langem gegen das Leistungsschutzrecht.

Der FDP-Politiker Manuel Höferlin hat inzwischen eine Änderung angekündigt, um kurze Textanrisse von dem Gesetz auszunehmen. „Ich schlage vor, dass Snippets, so wie sie üblicherweise verwendet werden, frei vom Leistungsschutzrecht bleiben“. In der „Frankfurter Allgemeinen“ sagte der CDU-Politiker Krings, dies sei nicht mehr nötig: Den sachlichen Bedenken der Kritiker sei Rechnung getragen worden.

Am Montagmittag findet eine öffentliche Anhörung des Unterausschuss Neue Medien des Bundestages zu technischen Fragen des Leistungsschutzrechts statt. Als Experten werden Arnd Haller von Google Germany, Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sowie Dirk Lewandowski von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg und Michael Steidl vom International Press Telecommunications Council in London erwartet.

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