Schwarz-Gelb ändert Entwurf zum Leistungsschutzrecht
Koalition will Google schonen / In der Netzgemeinde hält die Kritik an der geplanter Novelle an
Berlin (nd). Die Koalition hat sich offenbar auf eine Änderung des umstrittenen Entwurfs zur Änderung des Leistungsschutzrechts verständigt. Danach sollen Online-Medienanbieter künftig keine Lizenz mehr bei Presseverlagen erwerben müssen, wenn sie – etwa in Suchergebnissen – lediglich kurze Artikelanrisse anzeigen, so genannte Snippets. Bereits am Freitag soll die seit langem kontrovers diskutierte Novelle durch das Parlament gebracht werden, am Mittwoch steht der Entwurf im Rechtsausschuss des Bundestags noch einmal zur Debatte.
Die bisherigen Pläne sahen unter anderem vor, dass Internetanbieter, die automatisch Texte von den Angeboten von Verlagen darstellen, dafür eine Lizenz benötigen. Pressekonzerne haben die Auffassung vertreten, dass Suchmaschinen wie Google mit ihren Inhalten Geld verdienen – also dafür auch zahlen sollen.
Ob die nun bekannt gewordene Neuformulierung des Paragrafen 87f des Urhebergesetzes, nach welcher »der Hersteller eines Presseerzeugnisses«, also ein Verlag, »das ausschließliche Recht« haben soll, »das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte«, den langwierigen Streit beendet, ist offen. Unklar ist zum Beispiel, wie lang genau die sogenannten Snippets sein dürfen - sind drei, vier oder fünf »einzelne Wörter« erlaubt?
»Die zentrale Frage des Leistungsschutzrechts ist, ob Zeitungsverlagen wirklich erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Suchmaschinen entsteht«, erklärte der Linken-Abgeordnete Herbert Behrens nach einer Expertenanhörung am Montag. »Aber auch die Experten konnten uns heute kein belastbares Zahlenmaterial dazu vorlegen. Ohne solche Daten fehlt jedoch weiterhin die Grundlage für das geplante Gesetz.«
Die Kritik im Internet hielt am Dienstag nach Bekanntwerden der schwarz-gelben Änderungen an. Behrens erklärte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, »auch der neue Vorschlag der FDP zum Leistungsschutzrecht ist murks. Jetzt fehlt endgültig jede Sinnhaftigkeit.« Und der Medienexperte und Blogger Thomas Knüwer kommentierte die Neuigkeit mit den Worten: »Ja, es sind Irre, die in dieser Regierung netzpolitisch die Blinden führen. Oder umgekehrt. Aber das macht wirklich keinen Unterschied mehr.«
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