Nach Partnertod darf es nicht geändert werden

Testament

  • Lesedauer: 1 Min.
Stirbt ein Partner, darf das gemeinsame Testament nicht mehr ändert werden, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 27. November 2012 (Az. I-15 W 134/12) in einem Erbschaftsverfahren.

Ein Familienvater und seine zweite Ehefrau hatten sich im gemeinsamen Testament wechselseitig als Erben eingesetzt sowie die beiden Töchter aus erster Ehe als Schlusserben. Nach dem Tod des Mannes hatte eine der Töchter bereits den Pflichtteil verlangt und auch erhalten. Später änderte die Ehefrau das Testament und setzte ihre eigene Tochter als Miterbin für das verbliebene Vermögen ein. Die zweite Tochter aus erster Ehe verlangte aber nach dem Tod ihrer Stiefmutter einen alleinigen Erbschein.

Das OLG kam der Forderung nach und bestätigte einen Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer. Nachträglich könne das gemeinsame Testament nicht mehr geändert werden, so das Gericht. Es sei denn, das Testament enthalte ausdrücklich Änderungsmöglichkeiten durch den überlebenden Partner.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.