Brian nicht umsonst gestorben

Kirchenkritiker kämpfen mit Komödie gegen Karfreitags-Gesetz

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 3 Min.
Religionslose kämpfen in Bochum gegen ein anachronistisches Gesetz, das die Aufführung unterhaltsamer Filme am Karfreitag untersagt. Gestern Abend wollten sie die Komödie »Das Leben des Brian« aufführen - und erregten mit dem immerhin 34 Jahre alten Monty-Python-Film schon vorab erstaunliches Aufsehen.

Ja, die für gestern Abend geplante Aufführung sei eine »bewusste Provokation«, bekennt Martin Budich, Aktivist der säkularen Gruppe »Religionsfrei im Revier«, die religionskritische Menschen aus dem ganzen Ruhrgebiet vereint, darunter insbesondere Mitglieder des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten und der Giordano-Bruno-Stiftung.

Die Säkularen wollen Monty Python's »Das Leben des Brian« ausgerechnet an Karfreitag vor Publikum zeigen? Dabei zählt Karfreitag, jener Tag, an dem Millionen Menschen weltweit der Kreuzigung des Religionsstifters Jesus von Nazareth gedenken, zu den »stillen Feiertagen«. Im Feiertagsgesetz NRW heißt es, verboten sei dann »die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind«.

Doch wer ist »zuständige Zensureinrichtung«, fragten sich Budich und seine rund zwei Dutzend Mitstreiter. Und fragten bei der für ihre Region zuständigen Bezirksregierung Arnsberg an. Es sei die Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK), so erfuhren die Religionslosen von der Behörde. Dort könne die Initiative auch nachfragen, ob der »Brian«-Film für Karfreitag freigegeben sei.

Stille Feiertage

»Das Leben des Brian« wurde 1979 erstmals aufgeführt und erhitzte schon damals die Gemüter Rechtgläubiger, verspottet die Satire doch passgenau religiösen Dogmatismus und Erlösungsglauben. Brian, parallel zu Jesus geboren, wird gegen seinen Willen als Messias verehrt und schließlich am Kreuze hingerichtet. Legendär jene Massenszene, in der Brian seine Anhänger auffordert: »Ihr müsst lernen selbstständig zu denken!«

Ja, die FSK entscheide bundeseinheitlich »über die Eignung von Filmen für die Vorführung an Feiertagen«, bestätigt Stefan Linz, Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK, auf Nachfrage von »nd«. »Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.«

Verletzung des sittlichen Empfindens? Das treffe auch »Leben das Brian« zu. Schon am 23. April 1980 habe die FSK - neben der Altersfreigabe »ab 16« - entschieden, dass dieser Film keine Freigabe für die stillen Feiertage erhält. Denn, so hieß es damals in dem Beschluss des Gremiums, es sei so, dass »die Persiflage von biblischen Geschichten dem Charakter der stillen Feiertage widerspricht«. Zwischenzeitlich wurde »Brian« auch für Zwölf- bis 15-Jährige, aber noch nicht für die »stillen Feiertage« freigegeben.

Erfolgreiche Provokation

Aber, so betont FSK-Linz: All das »bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Vorführung«. Zwar wollen Budich und seine Religionslosen den Film im Bochumer »Sozialen Zentrum« aufführen. Sie warben auch öffentlich für die Veranstaltung. Und erzeugten mächtig Medienwirbel: Auf »derwesten.de«, der Webseite der im Ruhrgebiet bedeutsamen WAZ-Mediengruppe, debattieren Leser über den prominent veröffentlichten Artikel »Bochumer Atheisten provozieren mit ›Das Leben des Brian‹«. Viel öffentliche Aufmerksamkeit also. Doch Budich spricht von einer privaten Vorführung. Die Bezirksregierung Arnsberg kontert hilfsweise: Die Aufführung sei selbst »bei privaten unterhaltenden Veranstaltungen am Karfreitag nicht erlaubt«.

Drei Mal bereits zeigte der IBKA im Schatten des Kölner Domes und an Karfreitag die »Brian«-Satire in einem voll besetzten öffentlichen Kino. »Es gab keinerlei Reaktionen seitens der Stadt, der Bezirksregierung Köln, der Zensurbehörde oder anderen«, erinnert sich Rainer Ponitka vom Landesvorstand der Konfessionslosenvereinigung. Dabei wurde die Veranstaltung öffentlich beworben.

Ponitka und Budich glauben, die Obrigkeit halte sich aus Angst vor Klagen gegen das Feiertagsgesetz und aus Furcht vor einer Blamage zurück. Nein, er rechne nicht damit, dass die Behörden gegen den Filmabend einschreiten, sagte Budich am Freitagmittag. Gleichwohl, das Feiertagsgesetz sei ein Anachronismus und Skandal.

Ein Interview mit Martin Budich finden Sie auf: dasnd.de/817216

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