Türkische Blätter wollen Platz beim NSU-Prozess einklagen
Die Zeitungen »Sabah« und »Hürriyet« drohen mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht
Was die liberale Zeitung »Sabah« bereits vor einigen Tagen ankündigte, will sie nun wahr machen. Der Chef der Europaausgabe des Blattes, Ismail Erel, erklärte am Mittwoch, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Karlsruher Richter sollen klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren für den NSU-Prozess benachteiligt wurden. Die Presse- und die Informationsfreiheit sollen auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten, erklärte Erel im ZDF. »Deshalb wollen wir diesen Prozess auch live miterleben.« Gerichtsverfahren müssten auch für »türkischstämmige Mitbürger in Deutschland« öffentlich sein.
Falls das Oberlandesgericht München seine Entscheidung bei der Platzvergabe nicht revidiert, dann will auch die türkische Zeitung »Hürriyet« eine Verfassungsbeschwerde einreichen, ließ das Blatt gestern verlauten.
Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Nešković, hält solche Anträge von türkischen Journalisten rechtlich zwar für möglich. Allerdings glaubt er nicht, dass sie damit Erfolg haben. »Das Oberlandesgericht hat schließlich ein objektives Kriterium für die Platzvergabe gehabt«, sagte der parteilose Bundestagsabgeordnete dem »nd« - gleichwohl er dieses Argument nicht befürwortet. Das Gericht entschied sich dafür, die 50 zugesicherten Beobachterplätze für die Presse nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zu vergeben. Kein türkisches Medium hat demnach eine Reservierung bekommen, obwohl acht der zehn mutmaßlichen Mordopfer des Zwickauer Terrortrios türkische Wurzeln hatten.
Der türkische Botschafter in Deutschland, Avni Karslioglu, bemängelte daraufhin eine fehlende Sensibilität des Gerichts, obwohl er gestern noch einmal einräumte, dass es formal keine Fehler gemacht habe. Auch für Karslioglu hatte das Gericht keinen Platz für den Prozess gegen Beate Zschäpe als einzige Überlebende des NSU sowie vier Helfer der Terrorgruppe reserviert. Zum Auftakt des Prozesses am 17. April will der Botschafter trotzdem anwesend sein, erklärte er gestern im ZDF, um die Opferfamilien bei ihrem schweren Gang in den Gerichtssaal zu begleiten.
In einem offenen Brief wendeten sich derweil die Karlsruher Pressevertreter an das Oberlandesgericht und forderten eine Videoübertragung von dem Prozess im Gerichtsgebäude. Der Zusammenschluss von Fachjournalisten am Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht hält es rechtlich für zulässig, Bild- und Tonaufnahmen in einen Nachbarraum zu übertragen. Das Oberlandesgericht hat sich jedoch bislang dagegen entschieden.
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