Dienstlich mitgelesen
BND scannte fast 2,9 Millionen fremde Nachrichten - Bürger ahnungslos
Der Bundesnachrichtendienst (BND) rüstet mit ungewöhnlicher publizistischer Begleitung für den Kampf gegen Internet-Spionage hoch. Eine eigene Abteilung gegen Cyberkriminalität soll entstehen. Selbst jedoch ist man nicht zurückhaltend, wenn es darum geht, in fremden Systeme einzudringen.
Die einfachste Methode ist das Durchforsten fremder E-Mails. 2011 hat der Dienst 327 557 solcher Nachrichten (mit)gelesen, weil man einen Zusammenhang mit Terrorismus witterte. 2010 hatte der BND noch 38 Millionen Telekommunikationsverkehre abgefangen und die enorme Anzahl mit dem Anwachsen sogenannter Spam-Mails begründet. Der Dienst bezeichnete das als »Ausreißer« und hat inzwischen eine verbesserte Spamerkennung und -filterung eingeführt. Auch das Suchverfahren wurde optimiert. Im Terrorismusbereich suchte man 2011 im ersten Halbjahr nach 1450 und im zweiten Halbjahr 1660 verdächtigen Begriffen. Im Ergebnis wurden 136 der im Terrorismusbereich erfassten Kommunikationsverkehre als relevant eingestuft.
Im Bereich »Proliferation und konventionelle Rüstung« gab man 2011 in der ersten Jahreshälfte 13 521 und in der zweiten 13 786 Suchbegriffe ein. So fingen die Agenten 2 544 936 Telekommunikationsverkehre ab. 56 davon wurden als nachrichtendienstlich relevant eingestuft. Bei der »Illegalen Schleusung« suchte man im ersten Halbjahr 2011 nach 348 und in der zweiten Jahreshälfte nach 294 Begriffen. Man filterte 436 Treffer heraus.
Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter beschwichtigte: Nur ein eingeschränkter Teil der internationalen Telekommunikation unterliege der Überwachung durch den BND. Zudem: Nur wenige Bürgern scheinen zu bemerken, dass sie bespitzelt werden. 2011 gingen laut Bericht des Kontrollgremiums nur 16 Beschwerden ein.
In allen Fällen wurde nachgewiesen, dass das Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nicht verletzt worden sei. Das Grundrecht der Bürger wird allerdings beschränkt, wenn die Überwachung dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gilt. Das ist dehnbar und die so Betroffenen müssen nicht über das Mithören oder Mitlesen informiert werden.
Befugt sind neben dem BND auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Sie verzeichnen insgesamt einen Aufwärtstrend bei der Anzahl sogenannter Individualmaßnahmen. Laut dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags genehmigte die zuständige G10-Kommission den drei Diensten 2011 insgesamt 156 Beschränkungsmaßnahmen. Im Vorjahr waren es 137. Das BfV zeigte mit 133 Maßnahmen das größte Schnüffelinteresse.
Die Geheimdienste können laut Terrorismus-Bekämpfungsgesetz von Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Post- und Telekommunikationsunternehmen sowie anderen Auskünfte verlangen. Zudem dürfen sie technische Mittel zur Ortung und Identifizierung von Mobiltelefone - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen. Allein die Verfassungsschützer starteten 14 solche IMSI-Catcher-Einsätze, von denen 19 Menschen betroffen waren.
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