Erbschaften verpflichten

Immobilien und Bausparverträge

  • Lesedauer: 2 Min.
»Was du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen«, wusste schon Goethe. Diese Feststellung hat bis heute ihren Sinn nicht verloren.

Nach der Studie »Erben in Deutschland« des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) gehen in Deutschland im laufenden Jahrzehnt Immobilien im Werte von 575 Milliarden Euro auf die nächste Generation über. Nur drei von zehn Erben verkaufen die geerbte Immobilie. 72 Prozent der Immobilien werden vom Erben bewahrt - selbst genutzt oder vermietet. Das sei insofern plausibel, da Immobilien anders als Sparbücher und Wertpapiere einen starken emotionalen Wert haben.

Wer ins geerbte Elternhaus einziehen oder es vermieten will, kommt um Investitionen nicht herum. Diverse Sanierungsmaßnahmen und bedarfsgerechte Umbauten sind in aller Regel unumgänglich.

Wer eine ältere Immobilie modernisieren möchte, braucht auf jeden Fall fachlichen Rat. Denn abgesehen vom Energieverbrauch der geerbten Immobilie werden die Energiekosten in den nächsten Jahren steigen. Für eine energetische Beratung kann jeder Hausbesitzer einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen.

Modernisierungsdarlehen der privaten Bausparkassen sowie staatliche Förderprogramme der KfW können die Entscheidung für eine Sanierung - komplett oder in Teilen - erleichtern. »Bei den Modernisierungsdarlehen verzichten die Bausparkassen in aller Regel auf die Eintragung ins Grundbuch«, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. Zudem könne man Bauspardarlehen und KfW-Fördermittel miteinander kombinieren. Katrin Baum

Infos: www.kfw.de, www.bausparkassen.de, www.bafa.de, www.nullbarriere.de

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