Klarer Schnitt für Friseure
Der von Gewerkschaft und Innung ausgehandelte Mindestlohn ist noch nicht sicher
Ab dem 1. August 2015 sollen alle Friseure in Deutschland 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Diese Vereinbarung traf das deutsche Friseurhandwerk am Montag mit der Gewerkschaft ver.di. Ab August dieses Jahres sollen zunächst 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro im Osten bezahlt werden, danach die Stundenlöhne schrittweise erhöht und angeglichen werden.
»Das Modell ist ein vernünftiger und tragfähiger Weg, um im Friseurhandwerk zu fairen Löhnen zu kommen«, erklärte ver.di-Verhandlungsführerin Ute Kittel. »Für manche Arbeitnehmer erhöhen sich die Löhne damit in zwei Jahren um über 100 Prozent.« Bestehende Tarifverträge, die höhere Mindestlöhne festgeschrieben haben, sind von der Einigung nicht betroffen. Auch der Verhandlungspartner äußerte sich zufrieden: »Die Tarifparteien haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll zu einer fairen Lohnuntergrenze für die Beschäftigten und die Unternehmen finden«, erklärte der Zentralverbands-Hauptgeschäftsführer Rainer Röhr. Die Einigung sei ein »starkes Signal aus dem Friseurhandwerk und seinen Verbandsorganisationen«.
In Deutschland arbeiten circa 260 000 Menschen in Friseursalons. Unter ihnen sind etwa 55 000 Arbeitgeber mit regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Daneben treten verstärkt Selbstständige mit ihren »Zehn-Euro-Läden«, in denen Friseure im Akkord zum Billiggehalt arbeiten. Um einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen zu können, rechnet ein Branchenkenner vor, müssten etwa vier Zehn-Euro-Haarschnitte pro Stunde durchgeführt werden.
Die Innung erhofft sich von der Einigung auch eine steigende Bereitschaft der Kunden, angemessene Preise für einen Friseurbesuch zu entrichten. Die Personalkosten machen etwa 50 Prozent aller Kosten eines Salons aus, ein Lohnanstieg würde »auch Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben«, wie Dirk Krampich vom Zentralverband feststellte.
»Fair für die Branche wäre es, wenn sich alle daran halten und kein ruinöser Wettbewerb über Lohnpolitik stattfinden kann«, erklärte Gewerkschafterin Kittel. Genau an diesem Punkt liegt noch ein Hindernis: Die Innungsbetriebe müssen 50 Prozent der im Friseurhandwerk Beschäftigten umfassen, damit der neue Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. »Da ist es jetzt auch Aufgabe des Zentralverbands zu trommeln«, sagt ver.di-Bundesvorstand Christiane Scheller. »Schließlich leidet die ganze Branche durch die Billiglöhne unter einem schlechten Image.« Der Zen-tralverband strebt nach eigener Aussage die Allgemeinverbindlichkeit gegen »die Atomisierung der Branche« an. Man wolle nicht, dass »Preisdumping-Anbieter suggerieren, dass man für zehn Euro einen guten Haarschnitt bekommen« könne, so ein Sprecher.
Nach einem bislang gültigen Tarifvertrag von 1993 beläuft sich der Einstiegsmindestlohn für ausgebildete Kräfte in Brandenburg auf gerade 3,05 Euro die Stunde, dazu kommt eine vage Umsatzbeteiligung. »Beschäftigte müssen einen Tag im Monat Urlaub nehmen, um beim Amt ihre Aufstockung zu beantragen«, schildert ver.di-Vorstand Scheller und verlangt auch vom Kunden eine höhere Wertschätzung des haarigen Handwerks: »Wenn die Lichtmaschine des Autos kaputt ist, rechne ich die Kosten für die Reparatur mit ein. Nur ein Haarschnitt muss billig sein. Da sollte ein Paradigmenwechsel stattfinden.«
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