Bauqualität und Rechtssicherheit

Wohneigentum

  • Lesedauer: 3 Min.
Der Trend zur Schaffung von Wohneigentum ist ungebrochen. Private Bauherren stellen hohe Anforderungen an die Bauqualität und erwarten eine hohe Rechtssicherheit.

Für 93 Prozent der privaten Bauherren hat Energieeffizienz eine hohe Priorität, gefolgt von Wohngesundheit mit 92 Prozent, dem Einsatz ökologischer Baustoffe mit 64 Prozent und dem Thema Barrierefreiheit sowie hoher Wohnkomfort mit 55 Prozent. Als größte Risiken für das private Bauvorhaben werden Baumängel und mögliche Mehrkosten für die Mängelbeseitigung betrachtet.

Mitgliedschaft in einer Verbraucherschutzorganisation bewerten private Bauherren aus unterschiedlichen Gründen als vorteilhaft. So spielt die Fachkompetenz der Berater und Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbundes (BSB) mit 74 Prozent die größte Rolle, gefolgt von der Unabhängigkeit der Beratung mit 70 Prozent. Auch das Vertrauen in einen anerkannten gemeinnützigen Verbraucherschutzverein und die Kombination von bautechnischer und juristischer Beratung ist für mehr als die Hälfte der Befragten ausschlaggebend.

Dieses Stimmungsbild ergibt sich aus der aktuellen bundesweiten Befragung von 350 Mitgliedern des Bauherren-Schutzbundes.

Favorit: Baubegleitende Qualitätskontrolle

Private Bauherren wünschen verstärkt eine bautechnische Beratung. So betrachten 82 Prozent die baubegleitende Qualitätskontrolle durch unabhängige BSB-Bauherrenberater als besonders wichtig, um das Mängelrisiko zu minimieren. 61 Prozent wünschen im Vorfeld die Prüfung von Hausangeboten. Der vom BSB offerierte Firmencheck mit Wirtschaftsauskunft ist bereits bei einem Viertel der Bauherren wichtige Grundlage für die Auswahl des Vertragspartners. Die Beratung beim Grundstückskauf und die gutachterliche Tätigkeit sind für ein Fünftel ebenso wichtig wie die Betreuung nach Fertigstellung in der Verjährungsfrist.

Baurechtliche Beratung

Das Serviceangebot »Bau-Rechtsrat« der baurechtlichen Beratung durch Vertrauensanwälte des BSB rückt immer stärker in den Blick privater Bauherren, Immobilienerwerber und Wohneigentümer. Bei 63 Prozent ist besonders die Hilfe des Rechtsanwalts bei der Prüfung von Bau- und Kaufverträgen gefragt. 34 Prozent der Befragten erwarten Unterstützung beim Durchsetzen des Anspruchs auf Mängelbeseitigung, 28 Prozent bei Konfliktsituationen, 16 Prozent bei Bauzeitverzögerungen und bei der Überschreitung der Bauzeit, 10 Prozent bei der Vertragskündigung und 7 Prozent bei Firmeninsolvenzen.

Hohes Konfliktpotenzial

An der Spitze stehen bei den Konflikten mit 66 Prozent Abweichungen von Bauvertrag und Baubeschreibung. Die Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins und häufige Unterbrechung der Bauarbeiten erwies sich für ein gutes Drittel als konfliktreich. Mit Baukostenüberschreitungen hatten rund 19 Prozent zu kämpfen und mit Insolvenz des Vertragspartners rund 17 Prozent.

Mängel, finanzielle Schäden

Die Frage, ob gravierende Baumängel die Realisierung des Bauvorhabens beeinträchtigten, bejahten rund 55 Prozent der Bauherren. Zehn Baumängel wurden durchschnittlich während der Bauzeit angezeigt und 13 bei der Schlussabnahme. Zur Abnahme sahen sich noch 40 Prozent mit gravierenden Baumängeln konfrontiert, wobei ein Teil dieser Mängel bereits während der Bauzeit gerügt wurde. 14 Prozent hatten noch in der Verjährungsfrist mit Mängeln zu kämpfen - im Durchschnitt traten sechs Gewährleitungsmängel auf.

Rund die Hälfte der Betroffenen gab an, dass die Mängel durch den Vertragspartner »vollständig« beseitigt wurden, »nur teilweise«, meinten 40 Prozent und 12 Prozent »gar nicht«.

Jeder siebente befragte Bauherr signalisierte finanzielle Einbußen durch Baumängel, die Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen oder die Insolvenz des Unternehmers. Dabei entstand ein finanzieller Schaden von durchschnittlich 18 000 Euro durch nicht beseitigte Baumängel, von 5700 Euro durch Bauzeitüberschreitungen und von 29 000 Euro durch die Insolvenz des Unternehmers.

Wachsender Beratungsbedarf

Baubegleitender Qualitätskontrollen und unterstützende Rechtsberatung werden von immer mehr Bauherren beauftragt. Ihnen steht ein bundesweites Netzwerk unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte des BSB zur Verfügung. Auch künftig, so der 1. Vorsitzende des BSB, Peter Mauel, wird das Serviceangebot ausgebaut. Die Energieberatung soll noch stärker in den Fokus privater Bauherren, Immobilienerwerber und Wohneigentümer rücken.

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