Einer geht noch rein

Baden-Württemberg weicht Kita-Standards auf

  • Gesa von Leesen, Stuttgart
  • Lesedauer: 3 Min.
Vielerorts ist klar, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August nicht erfüllbar sein wird. Und es wird krampfhaft nach Auswegen gesucht. Auch in Baden-Württemberg.

Am 1. August tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige in Kraft. Da Baden-Württemberg den nicht überall erfüllen kann, hat das Kultusministerium nun ein »Flexibilisierungspaket« auf den Weg gebracht. Inhalt dieses Paketes: größere Gruppen, fachfremdes Personal, Betreuungsplätze können geteilt und Bürokratie soll abgebaut werden. Aber, so Staatssekretärin Marion von Wartenberg: »Flexibilisierung heißt nicht Absenkung der Qualität, sondern im Gegenteil, dabei darf es keine Abstriche geben.«

Unterstützt wird das Paket von Gemeinde-, Städte- und Landkreistag, vom Kommunalverband Jugend und Soziales, von kirchlichen Kita-Trägern und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände - kurz, von denjenigen, die die Krippen und Kitas betreiben. »Kein Wunder«, sagt Petra Weiser von der GEW Baden-Württemberg, die große Teile des Paketes ablehnt. »Die haben Angst vor Klagen.«

Wie viele Krippenplätze Baden-Württemberg am 1. August zur Verfügung stehen, wird in zwei bis drei Wochen errechnet sein. Stefan Gläser vom baden-württembergischen Städtetag rechnet mit 70 000 bis 75 000 Plätzen. Damit läge das Land bei einer Betreuungsquote von etwa 25 Prozent, als politisches Ziel wurden vom Bund 37 Prozent genannt.

Tatsächlich ist der Bedarf unterschiedlich. Manche kleinere Kommune kommt vielleicht mit 30 Prozent aus, gerade in Großstädten aber werden Plätze für bis zu 60 Prozent der Kleinkinder benötigt. Fest steht jedenfalls, so Gläser: »Wir werden zum 1. August den Rechtsanspruch nicht flächendeckend erfüllen können.« Dennoch glaubt er, »dass wir keine Klagewelle bekommen«. Und trotzdem wird mit dem Flexi-Paket versucht, mit wenig finanziellem Aufwand mehr Kinder unterzubringen.

So wird es ab 1. August möglich, die Höchstgruppenstärke - in der Regel zehn Kinder - um zwei aufzustocken. Von Wartenberg: »Aber nur, wenn entsprechend mehr Personal eingesetzt wird.« Zudem sollen Kinder ab zwei Jahren und neun Monaten auch in Gruppen des regulären Kindergartens, also zu den Drei- bis Sechsjährigen, kommen können. Hierfür müssen ein Eingewöhnungskonzept und Personal gesichert sein. Je nach räumlichen und personellen Bedingungen können zudem bis zu 20 Prozent der Ganztagesbetreuungsplätze geteilt werden. »Denn nicht alle Eltern schöpfen die Betreuungszeiten aus«, meint von Wartenberg.

Sowohl für die GEW als auch für ver.di Baden-Württemberg bedeuten gerade diese Flexibilisierungen schlechtere Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und damit schlechtere Betreuung der Kinder. Mehr Kinder, das heißt für die Erzieherinnen: mehr Elterngespräche, mehr Bildungspläne und mehr Entwicklungsbeobachtungen. Zudem wird es so für die kleinen Kinder schwieriger, die wichtige stabile Bindung zu entwickeln - auch das erleichtert die Arbeit der Erzieherinnen nicht.

»Wer glaubt, damit dringend benötigte Fachkräfte gewinnen zu können, wird schnell eines Besseren belehrt werden«, erklärt ver.di -Landesvize Dagmar Schorsch-Brandt. Notwendig sei etwas ganz anderes: »Verringerte Gruppengrößen und verbesserte Personalmindeststandards.«

Dass Fachkräfte Mangelware sind, ist auch der Staatssekretärin und den Vertretern der Kommunalverbände klar. Deswegen sieht das Flexi-Paket vor, andere Kräfte als Erzieherinnen einzusetzen, zum Beispiel Kinderkrankenpflegerinnen, Logopäden, Grundschullehrer. Ob das funktioniert, wird in zwei Jahren geprüft.

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