Stimmenfang
Robert D. Meyer zum Entscheid über das Antikorruptionsgesetz
Verschoben, verzögert, vertagt. Union und FDP verhinderten in den letzten Monaten acht Mal mit ihrer Mehrheit im Rechtsausschuss des Bundestages eine Debatte über ein schärferes Gesetz zur Abgeordnetenbestechung. Treffsichere Argumente hat Schwarz-Gelb nicht. Bestechung von Parlamentariern sei bereits verboten, heißt es lapidar. Das mag für den Stimmenkauf bei Wahlen gelten; für die gekaufte Überzeugungsarbeit auf den Fluren des Bundstags gilt dies nicht.
Es kommt selten vor, dass der Vorsitzende eines Ausschusses seine Parteifreunde gegen sich aufbringt. Siegfried Kauder (CDU) musste diese harte Erfahrung im Rechtsausschuss machen, als er gemeinsam mit der Opposition an einem interfraktionellen Antrag werkelte. Besser als gar kein Gesetz, dachten sich SPD, Grüne sowie LINKE und ließen sich auf Kauders Entwurf ein. Doch der Unionspolitiker konnte niemanden aus den eigenen Reihen überzeugen und so vertagte der Rechtsausschuss zuletzt am 12. Juni die Diskussion. Eine Debatte in dieser Legislatur wäre damit vom Tisch gewesen, hätten SPD und Grüne sich nicht eines Tricks bedient. Beide Fraktionen brachten ihre Entwürfe zur Abgeordnetenbestechung als Änderungsanträge für das Gesetz über die Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken ein.
Dass die Initiative keinen Erfolg haben würde, war abzusehen. So nötig ein schärferes Gesetz ist. Rot-Grün ging es darum, die Regierung aus wahltaktischen Zwecken vorzuführen. Wenigstens ist aber jetzt klar, wer beim Thema Bestechung weiter auf der Bremse steht.
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