Haie Reisemangel?
Reiserecht
Besteht während eines Pauschalurlaubs Badeverbot, weil vor der Urlaubsinsel ein Hai Schwimmer angegriffen hat, stellt das keinen Reisemangel dar, der berechtigt, den Reisepreis um die Hälfte zu mindern (Amtsgerichts München am 14. Dezember 2012, Az. 242 C 16069/12). Solange die Möglichkeit besteht, den Strand zu genießen, ist die Reise nicht wegen des Badeverbots mangelhaft. Reiseveranstalter sind nicht verpflichtet, Reisenden ungeachtet ortsüblicher Gefahren das ungefährdete Schwimmen im Meer zu garantieren. jur-press.de
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